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Kirchensteuer nach unterjährigem Austritt

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    Kirchensteuer nach unterjährigem Austritt

    Liebe Community,

    dies ist mein erster Beitrag hier und ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

    Ich bin zum 1.5. vergangenen Jahres aus der ev. Kirche ausgetreten und habe von diesem Zeitpunkt an auch keine Kirchensteuer mehr von meinem Lohn abgezogen bekommen. In MeinElster habe ich nun angegeben, dass ich von Jan-Apr in der Kirche war, von Mai-Dez nicht.

    Wenn ich die Berechnung des Programms durchführe, wird allerdings die Kirchensteuer in Höhe von 9% der Einkommensteuer herangezogen - eine hohe Nachzahlung. Nach meinem Verständnis dürften von diesen 9 Prozent allerdings nur 4/12 (also 1/3) fällig werden, da ich ja nur 4/12 Monaten in der Kirche war.

    Kann MeinElster dies beim unterjährigen Kirchenaustritt in der Berechnung technisch nicht berücksichtigen oder mache ich einen Denkfehler?

    Vielen Dank vorab für eure Hilfe.

    Viele Grüße

    #2
    AW: Kirchensteuer nach unterjährigem Austritt

    Das war bei mir letztes Jahr (also für 2017) auch so.

    MeinElster berücksichtigt nicht den unterjährigen Austritt bei der Steuerberechnung.

    Ich meine auch einen Hinweis auf dieses Verhalten irgendwo gesehen zu haben... Entweder hat es MeinElster "warnend" angezeigt, oder es ich hatte es hier im Forum gelesen.

    Aber keine Sorge, das Finanzamt richtet sich nicht nach der Steuerberechnung von MeinElster, sondern berücksichtigt den unterjährigen Austritt richtigerweise.

    Hinweis: Die Banken setzen das nicht so zeitnah wie die Arbeitgeber um. Sondern nur jahresweise.
    Wahrscheinlich kannst du dann auch durch Ausfüllen der Anlage KAP entsprechende anteilige Kirchensteuer von der Abgeltungssteuer zurückholen, falls du welche gezahlst hast.

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      #3
      AW: Kirchensteuer nach unterjährigem Austritt

      Vielen Dank für deine Antwort! Da bin ich beruhigt, dass es nur an MeinElster liegt. Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, dem Anbieter solche Berechnungsfehler zu melden, damit das Programm es künftig korrekt hinbekommt?

      Danke auch für den Hinweis zur Anlage KAP, das schaue ich mir an.

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        #4
        AW: Kirchensteuer nach unterjährigem Austritt

        die Möglichkeit gibt es natürlich, melde es an die Hotline.

        Allerdings ist so ein Sonderfall vielleicht nicht lebensnotwendig. Die Vorausberechnung ist eh nur ein unverbindlicher Service, der nicht angeboten werden muss. Hauptsache, die Programme der FÄ rechnen richtig.

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          #5
          AW: Kirchensteuer nach unterjährigem Austritt

          Logisch, die Finanzämter sind wichtiger und der unterjährige Kirchenaustritt ist kein Regelfall - es ist aber auch nicht so selten, dass es nicht erneut vorkommen wird. Ich habe den Hinweis daher weitergeleitet. Der nächste soll sich nicht wie ich erst lange wundern müssen.

          Nochmal danke für eure Antworten und viele Grüße.

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            #6
            AW: Kirchensteuer nach unterjährigem Austritt

            Und mal wieder ein klarer Punkt für ELSTER Formular!
            Dort kann man die Religionszugehörigkeit monatsweise angeben und die Berechnung erfolgt richtig.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              AW: Kirchensteuer nach unterjährigem Austritt

              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
              Und mal wieder ein klarer Punkt für ELSTER Formular!
              Dort kann man die Religionszugehörigkeit monatsweise angeben und die Berechnung erfolgt richtig.
              Für den amtlichen Steuerbescheid ist es völlig unerheblich, ob und wie die verwendete Steuersoftware eine Steuer(vorab)berechnung durchführt.
              Daher kein "klarer Punkt" für ElsterFormular

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                #8
                AW: Kirchensteuer nach unterjährigem Austritt

                Zitat von eugenkss Beitrag anzeigen
                kein "klarer Punkt" für ElsterFormular
                Eine zutreffende Berechnung ist meiner Meinung nach ein echtes Plus!

                Kommentar


                  #9
                  AW: Kirchensteuer nach unterjährigem Austritt

                  Außerdem werden die Finanzämter (zumindest in Hessen) nicht mehr automatisch über Kirchenaustritte informiert. Das muss jeder Steuerpflichtige inzwischen selber machen.
                  Da finde ich die direkte Monatsweise Eingabe bei EF um einiges informativer und zielführender als einen Freitext bei ME.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                    #10
                    AW: Kirchensteuer nach unterjährigem Austritt

                    Nur kurz zur Erklärung: MeinElster hat keinen Freitext, sondern eine monatsweise Angabe wie das Formular. Diese wird nur in der Berechnung leider nicht berücksichtigt.

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                      #11
                      AW: Kirchensteuer nach unterjährigem Austritt

                      Zitat von eugenkss Beitrag anzeigen
                      Das war bei mir letztes Jahr (also für 2017) auch so. (...)

                      Hinweis: Die Banken setzen das nicht so zeitnah wie die Arbeitgeber um. Sondern nur jahresweise.
                      Wahrscheinlich kannst du dann auch durch Ausfüllen der Anlage KAP entsprechende anteilige Kirchensteuer von der Abgeltungssteuer zurückholen, falls du welche gezahlst hast.
                      Nur zum Verständnis: Meinst du hiermit in der Anlage KAP die Zeile 5 (Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge)? Oder lediglich die Zeile 4 (Günstigerprüfung)?

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                        #12
                        AW: Kirchensteuer nach unterjährigem Austritt

                        Bei Zeile 4 *musst* du zwingend *alle* Erträge angeben (Günstigerprüfung).

                        Ich habe Zeile 5 genutzt -> Nur jene Erträge angeben, die korrigieren werden sollen/müssen. Das können auch alle sein.
                        Hier kannst du nach meinem Verständnis nach aber solche Erträge weglassen, die schon richtig versteuert worden sind.

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