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AfA für Bürostuhl im häuslichen Arbeitszimmer: EÜR Zeile 55 oder AVEÜR?

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    AfA für Bürostuhl im häuslichen Arbeitszimmer: EÜR Zeile 55 oder AVEÜR?

    Hallo,
    ich habe einen Bürostuhl für mein Arbeitszimmer erworben und bin mir unsicher, wie die Abschreibung dafür korrekt zu erfassen ist:
    1. Bewegliches AV in AVEÜR,
    2. oder EÜR, Zeile 55 (Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (einschließlich AfA und Schuldzinsen))

    Oder ganz anders?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: AfA für Bürostuhl im häuslichen Arbeitszimmer: EÜR Zeile 55 oder AVEÜR?

    Wie viel hat der Bürostuhl denn gekostet?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: AfA für Bürostuhl im häuslichen Arbeitszimmer: EÜR Zeile 55 oder AVEÜR?

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wie viel hat der Bürostuhl denn gekostet?
      Kosten netto 1080€

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        #4
        AW: AfA für Bürostuhl im häuslichen Arbeitszimmer: EÜR Zeile 55 oder AVEÜR?

        Zitat von pru2019 Beitrag anzeigen
        Kosten netto 1080€
        Dann musst du den Bürostuhl in jedem Fall über 13 Jahre (156 Monate) abschreiben.

        Gilt für dein häusliches Arbeitszimmer der Höchstbetrag von 1.250,00 € oder ist es der Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit?

        Wenn der Höchstbetrag gilt, liegen die tatsächlichen Kosten ohne die AfA für den Bürostuhl bereits darüber oder nicht?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: AfA für Bürostuhl im häuslichen Arbeitszimmer: EÜR Zeile 55 oder AVEÜR?

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Dann musst du den Bürostuhl in jedem Fall über 13 Jahre (156 Monate) abschreiben.

          Gilt für dein häusliches Arbeitszimmer der Höchstbetrag von 1.250,00 € oder ist es der Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit?

          Wenn der Höchstbetrag gilt, liegen die tatsächlichen Kosten ohne die AfA für den Bürostuhl bereits darüber oder nicht?
          Danekschön. Meine Frage ist nicht, wie viel ich ansetze, sondern an welcher Stelle, EÜR Zeile 55 oder separat in AVEÜR.

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            #6
            AW: AfA für Bürostuhl im häuslichen Arbeitszimmer: EÜR Zeile 55 oder AVEÜR?

            Da ein Bürostuhl nach der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zu den Arbeitsmitteln rechnet, erklärst du in in der AVEÜR.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: AfA für Bürostuhl im häuslichen Arbeitszimmer: EÜR Zeile 55 oder AVEÜR?

              Super, danke!

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