Anlage KAP nötig?

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  • Pasta
    Benutzer
    • 06.02.2008
    • 72

    #1

    Anlage KAP nötig?

    Hallo,

    mal eine Frage: Ist die Anlage KAP wirklich noch nötig, wenn die Finanzistitute doch sowieso die Daten ans FA übermitteln? Zumal der Ertrag unterhalb des dort angegebenen Freistellungsauftrages liegt...

    Vielen Dank für eine kurze Antwort.

    Viele Grüße
    Pasta
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    AW: Anlage KAP nötig?

    Die Beifügung der Anlage KAP ist in vielen Fällen nicht nötig. Hier sind weitere Informationen zu dem Thema zu finden:

    Formulare und Ausfüllanleitungen für die Steuererklärung und Vordrucke für weitere steuerliche Angelegenheiten, Hinweise zur Verwendung der Formulare im Dateiformat FormsForWeb (FFW)


    Die Betragsangaben zu den Grenzsteuerbeträgen in dem verlinkten Artikel sind veraltet.

    Bei Kapitaleinkünften im Ausland und sonstigen Kapitaleinkünften, die nicht der Abgeltungsteuer unterlegen haben, muss die Anlage KAP nach wie vor eingereicht werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • multi
      Erfahrener Benutzer
      • 03.01.2018
      • 4268

      #3
      AW: Anlage KAP nötig?

      Zitat von Pasta Beitrag anzeigen
      mal eine Frage: Ist die Anlage KAP wirklich noch nötig, wenn die Finanzistitute doch sowieso die Daten ans FA übermitteln? Zumal der Ertrag unterhalb des dort angegebenen Freistellungsauftrages liegt...
      Die Anlage ist entbehrlich, wenn alle Kapitalerträge über inländische Banken erfolgten, nicht mehr als 801€ freigestellt waren und ggfs. die Kirchensteuer von den Banken einbehalten wurde.
      Das hat aber nichts mit der Datenübermittlung zu tun, die beinhaltet derzeit nur den in Anspruch genommenen Freibetrag.

      Kommentar

      • Pasta
        Benutzer
        • 06.02.2008
        • 72

        #4
        AW: Anlage KAP nötig?

        Alles klar, vielen Dank!
        Dann brauchen wir die tatsächlich nicht

        LG
        Pasta

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