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Erste Einkommenssteuererklärung nach der Ausbildung - Fragen

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    Erste Einkommenssteuererklärung nach der Ausbildung - Fragen

    Hallo liebes Forum,

    ich habe mich nun entschieden, eine Steuererklärung zu machen u.a. weil ich von mehreren Personen aufgrund meiner Fahrtkosten darauf aufmerksam gemacht wurde.

    Ich möchte sie für das Jahr 2018 machen. Hier ein paar Eckdaten:

    1.1.2018-31.5.2018: Ausbildung, keine Einkommensteuer
    1.6.2018-31.12.2018: Festangestellt, zu versteuerndes Einkommen

    Nun kann ich die Erklärung ja nur für ein ganzes Jahr machen. Wie geht ich da vor? Was muss ich in Anlage N als Bruttoeinkommen angeben? Halbes Jahr, komplettes Jahr? Wie viele Arbeitstage muss ich angeben für die Werbungskosten? Halbes Jahr, ganzes Jahr?
    Kann ich die Fahrtkosten in der Ausbildung auch irgendwie geltend machen? Hab ja keine Steuern in dem Sinne gezahlt, wäre ja etwas paradox - habe es jedoch mehrfach gelesen, aber immer unterschiedliche Sachen.
    Erstausbildung? Zweitausbildung? Dies war meine zweite Ausbildung, zumindest meinem Empfinden nach - bei der ersten wurde die Prüfung nicht absolviert, aber die komplette Ausbildungszeit.

    Viele Fragen, vielleicht kann ja jemand etwas Licht in mein Dunkel bringen.

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    Beste Grüße, Felix

    #2
    AW: Erste Einkommenssteuererklärung nach der Ausbildung - Fragen

    Du erklärst immer alles für das gesamte Jahr, den Bruttolohn ebenso wie deine Fahrtkosten (Entfernungspauschale bzw. bei Berufsschule Auswärtstätigkeit)

    Dass während der Ausbildungszeit noch keine Lohnsteuer einbehalten wurde, spielt keine Rolle.

    Falls du mehrere Lohnsteuerbescheinigungen hast, kannst du diese in der Regel einzeln eingeben, Versicherungsbeiträge (RV, KV, PV usw.) musst du eventuell extern addieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Erste Einkommenssteuererklärung nach der Ausbildung - Fragen

      Zitat von ackmann Beitrag anzeigen
      Hab ja keine Steuern in dem Sinne gezahlt, wäre ja etwas paradox
      Hallo ackmann,

      deine Konstellation Ausbildung/Festanstellung mit Steuerklasse I ist eigentlich die Chance gezahlte Lohnsteuer durch die Einkommensteuererklärung zurückzubekommen.
      Wenn du allerdings in der Festanstellung noch keine Lohnsteuer einbehalten würde wirst du auch nichts zurückbekommen.

      Tschüß

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        #4
        AW: Erste Einkommenssteuererklärung nach der Ausbildung - Fragen

        Okay, das hilft mir schon mal weiter.

        Ich habe für das Jahr 2018 zwei elektr. Lohnsteuerbescheinigungen - einmal erster Teil des Jahres (Ausbildung) und zweiter Teil des Jahres.

        Beispiel:

        Ausbildungsbruttoeinkommen 6 Monate: 12.000 Euro
        Bruttoeinkommen nach Ausbildung: 20.000 Euro

        Demnach gebe ich in Anlage N bei Bruttoeinkommen 32.000 Euro ein? Weil es gibt ja auch noch unter N den Punkt 4: Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug - ich dachte, dass das der Teil für mein Bruttoeinkommen in der Aubildung wäre. Sprich, dass ich da dann die 12.000 Euro eintragen würde.

        @holzgoe

        In der Ausbildung habe ich ja kein zu versteuerndes Einkommen, dass habe ich doch erst seitdem ich ausgelernt bin. Ich dachte dann, dass ich dann eben die beispielhaften 20.000 Euro versteuern kann.

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          #5
          AW: Erste Einkommenssteuererklärung nach der Ausbildung - Fragen

          Hallo ackmann,

          trag mal alles in dein Steuerprogramm ein, einfach eine zweite Lohnsteuerbescheinigung hinzufügen und lass die Steuerberechnung durchlaufen, dann siehst du das Ergebnis.

          Tschüß

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            #6
            AW: Erste Einkommenssteuererklärung nach der Ausbildung - Fragen

            Steuerpflichtig ist dein gesamter Jahresbruttolohn, die Seite 4 der Anlage N ist für dich nicht einschlägig, deine Lohnsteuerbescheinigungen erfasst du einzeln auf der Seite 2.

            Ich sehe aber daraus, dass du die Erklärung mit Mein ELSTER erstellst. Du musst dort die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen, die Versicherungsbeiträge aus beiden Lohnsteuerbescheinigungen addieren

            und dann die Jahreswerte eintragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Erste Einkommenssteuererklärung nach der Ausbildung - Fragen

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Steuerpflichtig ist dein gesamter Jahresbruttolohn, die Seite 4 der Anlage N ist für dich nicht einschlägig, deine Lohnsteuerbescheinigungen erfasst du einzeln auf der Seite 2.

              Ich sehe aber daraus, dass du die Erklärung mit Mein ELSTER erstellst. Du musst dort die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen, die Versicherungsbeiträge aus beiden Lohnsteuerbescheinigungen addieren

              und dann die Jahreswerte eintragen.
              Okay, die Anlage Vorsorgeaufwand hatte ich hinzugefügt und die addierten Beträge hinzugefügt. Ich habe nun den Wert bei Punkt 4 unter N rausgenommen und unter Punkt 2 einmal den Wert für während der Ausbildung einmal für danach angegeben. So langsam kommt man ein wenig dahinter..

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                #8
                AW: Erste Einkommenssteuererklärung nach der Ausbildung - Fragen

                Hallo,

                dann machen wir mal in Mein Elster weiter.....

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Erste Einkommenssteuererklärung nach der Ausbildung - Fragen

                  Erstmal vielen Dank euch!

                  Eine Frage hätte ich aber gerade noch:

                  Ich lese viel unterschiedliches.

                  Vielleicht kann mir jemand eine definitive Antwort geben:

                  Kann ich für meine Ausbildung Werbungskosten absetzen, also z.B die Pendlerpauschale?
                  Für meine Logik nicht:da ich ja während meiner Ausbildung keine Lohnsteuer gezahlt habe. Ich habe aber auch gelesen, dass es geht, ist für mich nur unlogisch.
                  Also: geht das? Wenn nicht: was kann ich denn nachträglich für keine Ausbildungszeit absetzen?

                  Grüße

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                    #10
                    AW: Erste Einkommenssteuererklärung nach der Ausbildung - Fragen

                    Hallo ackmann,

                    lies mal den Beitrag von Charlie24 von 13:05 Uhr ->Du erklärst immer alles für das gesamte Jahr, den Bruttolohn ebenso wie deine Fahrtkosten (Entfernungspauschale bzw. bei Berufsschule Auswärtstätigkeit).
                    Dass während der Ausbildungszeit noch keine Lohnsteuer einbehalten wurde, spielt keine Rolle.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: Erste Einkommenssteuererklärung nach der Ausbildung - Fragen

                      Ich habe jetzt mal testweise für das Jahr 2017 ein Formular begonnen.

                      Beim Berechnen habe ich dann den abschließenden Satz:

                      Ihre Einkommensteuerbelastung ( 0,00 €) bezogen auf das
                      zu versteuernde Einkommen ( x.272 €) beträgt 0,00 %.

                      Das sollt ja bedeuten, dass ich nichts wiederbekommen kann, richtig? Bitte nicht übel nehmen, bin zwar keine Hohlbirne, aber das Thema Steuern ging bis jetzt leider immer etwas an mir vorbei.

                      Vielen Dank!

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Erste Einkommenssteuererklärung nach der Ausbildung - Fragen

                        Zitat von ackmann Beitrag anzeigen
                        Ich habe jetzt mal testweise für das Jahr 2017 ein Formular begonnen.

                        Beim Berechnen habe ich dann den abschließenden Satz:

                        Ihre Einkommensteuerbelastung ( 0,00 €) bezogen auf das
                        zu versteuernde Einkommen ( x.272 €) beträgt 0,00 %.

                        Das sollt ja bedeuten, dass ich nichts wiederbekommen kann, richtig? Bitte nicht übel nehmen, bin zwar keine Hohlbirne, aber das Thema Steuern ging bis jetzt leider immer etwas an mir vorbei.

                        Vielen Dank!
                        Hallo,

                        NEIN, heisst es nicht.
                        Falls du Steuern gezahlt hast bekommst du alles zurück.
                        Oben stehen doch die Zahlen. Hast du ein Minus davor bekommst du etwas zurück

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          AW: Erste Einkommenssteuererklärung nach der Ausbildung - Fragen

                          Meinst du in der Tabelle oben auf Seite 2? Da steht überall 0,00 Euro.

                          in der für 2018 habe ich mehrere positive werte stehen undn einen - xxxx,xx.

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                            #14
                            AW: Erste Einkommenssteuererklärung nach der Ausbildung - Fragen

                            Hallo ackmann,

                            die Zahlen die du geliefert hast im Anfangsbeitrag beziehen sich doch auf 2018 -> rechne mal mit 2018 durch.

                            Entscheidend ist doch der Punkt verbleibende Beträge -> siehe FIGUL.


                            Tschüß

                            P.S. und das Minus bedeutet -> diesen Wert bekommst du erstattet.
                            Zuletzt geändert von holzgoe; 11.03.2019, 16:12. Grund: Ergänzung

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Erste Einkommenssteuererklärung nach der Ausbildung - Fragen

                              Ja, ich habe es jetzt einmal für beide Jahre gemacht.


                              2018:

                              Festgesetzt werden | x.102,00 | x89,18 | x15,61
                              Abzug vom Lohn | -x.967,00 | -x77,03 | -x08,15
                              verbleibende Beträge | x35,00 | x2,15 | x,46
                              Insgesamt: x54,61


                              2017: alles auf Null

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