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Steuerliche Erfassung · Auslandsadresse

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    Steuerliche Erfassung · Auslandsadresse

    Hallo,

    ich habe vor kurzem ein Nebengewerbe angemeldet und bin seit kurzem dabei den Fragebogen zur Erfassung durchzuführen.
    Da ich bis vor kurzem im Ausland gelebt habe ist meine vorherige Adresse eine Auslandsadresse. Diese kann ich aber nicht unter dem Punkt „Falls Sie innerhalb der letzten 12 Monate zugezogen sind” + „Frühere Adresse” eintragen (da eine deutsche PLZ validiert wird) und deshalb das Formular nicht absenden. Habt ihr eine Idee was ich da tun kann?

    Vielen Dank vorab für eure Hilfe.
    Zuletzt geändert von PhilippC; 11.03.2019, 21:44.

    #2
    AW: Steuerliche Erfassung · Auslandsadresse

    Zitat von PhilippC Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe vor kurzem ein Nebengewerbe angemeldet und bin seit kurzem dabei den Fragebogen zur Erfassung durchzuführen.
    Da ich bis vor kurzem im Ausland gelebt habe ist meine letzte Adresse eine Auslandsadresse. Diese kann ich aber nicht unter dem Punkt „Falls Sie innerhalb der letzten 12 Monate zugezogen sind” + „Frühere Adresse” eintragen und deshalb das Formular nicht absenden. Habt ihr eine Idee was ich da tun kann?

    Vielen Dank vorab für eure Hilfe.
    Hallo,

    versteh ich nicht...vor kurzem gelebt habe.. und wo lebst du jetzt bzw. wo bist du gemeldet?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Steuerliche Erfassung · Auslandsadresse

      Ich lebe wieder in Deutschland und bin auch hier gemeldet.

      Unter dem Punkt „Falls Sie innerhalb der letzten 12 Monate zugezogen sind” trage ich das Datum ein an dem ich wieder zurückgezogen bin (Ende letzten Jahres). Dann will das Formular im nächsten Schritt meine vorherige Adresse. Allerdings wird eine deutsche Postleitzahl validiert und meine bisherige Adresse im Ausland abgelehnt.

      Übersehe ich vielleicht etwas?

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        #4
        AW: Steuerliche Erfassung · Auslandsadresse

        Nein, du übersiehst nichts! In Zeile 63 auf Seite 5 sind nur 5-stellige deutsche Postleitzahlen erlaubt. Lass die Postleitzahl einfach mal weg und schreib beim Ort in Klammern das Land dazu.

        Da gibt es zwar dann immer noch einen Hinweis, aber vielleicht kannst du den dann bei der abschließenden Prüfung ignorieren. Ich mag jetzt wegen dieser Frage nicht einen kompletten Fragebogen ausfüllen,

        das dauert mir dann doch zu lang.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Steuerliche Erfassung · Auslandsadresse

          Hallo,

          ich würde meinen, dass die vorherige Adresse benötigt wird um den Datensatz zu transferieren (von Finanzamt zu Finanzamt). Und da das bei Zuzug aus dem Ausland sowieso nicht geht erübrigt sich die Angabe. Ich würde nur die aktuelle Adresse angeben.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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