Guten Tag,
ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand im Kontext "Arbeitslosengeld und Anlage AV" weiterhelfen kann (es geht um meine aktuelle EinkSt-Erklärung 2018). Da ich riestere, muss ich die AV in jedem Fall ausfüllen:
1.)
Muss ich mein in 2017 bezogenes Arbeitslosengeld I (ALG I) in der Anlage AV in Zeile 12/"Entgeltersatzleistungen 2017" eintragen - oder sind dort andere Entgeldersatzleistungen als ALG I gemeint (die es ja gibt)?
2.)
Falls ja: Gehört dann tatsächlich das besagte ALG I selbst, also das an mich 2017 monatlich überwiesene Arbeitslosengeld I dorthin, oder das mir von der Bundesagentur in separatem Schreiben für 2017 mitgeteilte "Entgelt für die Rentenversicherung", das die Bundesagentur für Arbeit an die DRV meldet und das ja eine andere Summe darstellt als die an den Kunden (mich) ausgezahlte ALG I-Leistung?
Vielen Dank vorab
ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand im Kontext "Arbeitslosengeld und Anlage AV" weiterhelfen kann (es geht um meine aktuelle EinkSt-Erklärung 2018). Da ich riestere, muss ich die AV in jedem Fall ausfüllen:
1.)
Muss ich mein in 2017 bezogenes Arbeitslosengeld I (ALG I) in der Anlage AV in Zeile 12/"Entgeltersatzleistungen 2017" eintragen - oder sind dort andere Entgeldersatzleistungen als ALG I gemeint (die es ja gibt)?
2.)
Falls ja: Gehört dann tatsächlich das besagte ALG I selbst, also das an mich 2017 monatlich überwiesene Arbeitslosengeld I dorthin, oder das mir von der Bundesagentur in separatem Schreiben für 2017 mitgeteilte "Entgelt für die Rentenversicherung", das die Bundesagentur für Arbeit an die DRV meldet und das ja eine andere Summe darstellt als die an den Kunden (mich) ausgezahlte ALG I-Leistung?
Vielen Dank vorab
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