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Ansatz Krankenversicherungsbeiträge von Kind

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    Ansatz Krankenversicherungsbeiträge von Kind

    Guten Tag,

    vielleicht kann ich mir hier jemand eine Frage beantworten:

    Mein Sohn (24 Jahre) macht seit September 2017 eine Ausbildung als Beamtenanwärter.
    Er wohnt nicht mehr zu Hause. Kindergeld erhalte ich für ihn. (Ausbildungfreibetrag von 924/Jahr) habe ich angesetzt
    Das Kindergeld sowie eine monatliche Zuwendung (125 Euro) erhält er von mir.
    Kann/soll/darf ich seine (privat als Beamtenanwärter) Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben ansetzen ?
    Wenn ja wo ? Bei der Anlage Kind ?
    Er hat vor dieses Jahr auch eine Einkommenssteuererklärung zumachen, allerdings verdient er nicht sehr viel.
    Habe ein wenig gesucht und gelesen, dass dann die Beiträge in seiner Steuererklärung keine Auswirkung hätten und - sofern bei den Eltern angegeben - in seiner Erklärung mit einer "0" eingetragen werden müssten.

    Kann mir jemand helfen ?

    Vielen Dank.

    Barbara

    #2
    AW: Ansatz Krankenversicherungsbeiträge von Kind ?

    Zitat von Barbara64
    Guten Tag,

    vielleicht kann ich mir hier jemand eine Frage beantworten:

    Mein Sohn (24 Jahre) macht seit September 2017 eine Ausbildung als Beamtenanwärter.
    Er wohnt nicht mehr zu Hause. Kindergeld erhalte ich für ihn. (Ausbildungfreibetrag von 924/Jahr) habe ich angesetzt
    Das Kindergeld sowie eine monatliche Zuwendung (125 Euro) erhält er von mir.
    Kann/soll/darf ich seine (privat als Beamtenanwärter) Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben ansetzen ?
    Wenn ja wo ? Bei der Anlage Kind ?
    Er hat vor dieses Jahr auch eine Einkommenssteuererklärung zumachen, allerdings verdient er nicht sehr viel.
    Habe ein wenig gesucht und gelesen, dass dann die Beiträge in seiner Steuererklärung keine Auswirkung hätten und - sofern bei den Eltern angegeben - in seiner Erklärung mit einer "0" eingetragen werden müssten.

    Kann mir jemand helfen ?

    Vielen Dank.

    Barbara

    Hallo,

    warum postest du doppelt?
    Antwort auf deine Fragen: 2x ja

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Ansatz Krankenversicherungsbeiträge von Kind

      Warum stellst du die Frage zweimal?

      Du kannst seine Beiträge zur PKV und PV in der Anlage Kind erklären, er darf das dann natürlich in seiner Erklärung nicht mehr machen.

      Es gibt unterschiedliche Zeilen bzw. Spalten, je nachdem ob ein Kind in der PKV der Eltern mitversichert oder ob es selbst Versicherungsnehmer ist
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Ansatz Krankenversicherungsbeiträge von Kind ?

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        warum postest du doppelt?
        Antwort auf deine Fragen: 2x ja

        Gruß FIGUL
        Danke für die Antwort.
        Das doppelt Posten war ein Vesehen von mir...wurde korrigiert.

        VG Barbara

        Kommentar


          #5
          AW: Ansatz Krankenversicherungsbeiträge von Kind

          Du wirst aufgrund einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofs damit rechnen müssen, dass Du (zukünftig ?) nachweisen musst, dass Du ihm das direkt oder an die Krankenkasse auch gezahlt hast. Aktuell sehen die Verwaltungsanweisungen noch anders aus, das kann sich aber minütlich ändern.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            AW: Ansatz Krankenversicherungsbeiträge von Kind

            @Barbara unterstützt ihren Sohn nach eigener Angabe mit monatlich 125,00 € und leitet außerdem das Kindergeld an ihn weiter.

            Für die Restkostenversicherung eines beihilfeberechtigten Anwärters sollten bereits die 125,00 € ausreichen, da muss man allenfalls den Verwendungszweck anpassen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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