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Schwierigkeiten bei Eingabe der gezahlten Kirchensteuer (unterjähriger Austritt)

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    Schwierigkeiten bei Eingabe der gezahlten Kirchensteuer (unterjähriger Austritt)

    Hallo zusammen,

    ich bin im Laufe des Jahres 2018 aus der Kirche ausgetreten.
    Nach einiger Wartezeit habe ich nun jedoch festgestellt, dass mir seitdem weiterhin Kirchensteuer vom Lohn abgezogen wurde.
    Diese zu Unrecht einbehaltenen Beiträge möchte ich mir nun mit der Steuererklärung für 2018 zurückholen.

    Ich habe zunächst im Hauptvordruck unter 1 Steuerpflichtige Person ... entsprechend die Angaben zur Änderung angegeben (bis Mai rk und ab Mai nicht kirchensteuerpflichtig).

    Meine Fragen:

    1) Was genau muss ich im Hauptvordruck 7 Ausgleichszahlungen, Unterhaltsleistungen, Kirchensteuer unter Kirchensteuer eintragen?
    Ich habe hier die Werte 6 und 7 meiner Lohnsteuerbescheinigung addiert eingetragen, also das was ich wirklich an die Kirche bezahlt habe.

    2) Frage nebenbei: Aus welchem Grund bezahle ich eigentlich Kirchensteuer für meine Frau (Zeile 7 der Lohnsteuerbescheinigung)?
    Wir haben unterschiedliche Konfession (auch vor meinem Austritt).

    3) In der Anlage N tippe ich dann brav die Werte meiner Steuerbescheinigung ab (Angaben zum Arbeitslohn).
    Unter anderem werden hier ja nun erneut die Zeilen 6 und 7 abgefragt (die ich ja bereits zuvor addiert als gezahlte Kirchensteuer angegeben hatte).
    Aus welchem Grund muss man diese Angaben doppelt machen (hier jetzt jedoch getrennt)?

    4) Eine Prüfung meiner Angaben sagt, dass alles in Ordnung ist, daher führe ich nun eine Berechnung durch um eine ungefähre Vorstellung zu haben.
    Und jetzt kommt der Punkt den ich absolut nicht verstehe: In der Berechnung gibt es ja im oberen Bereich diese Tabelle mit der Übersicht.
    Hier sehe ich unter anderem die Kirchensteuer mit Festgesetzt werden.., Abzug vom Lohn und verbleibende Beträge.
    Es tauchen nun auf (fiktive Zahlen): Festgesetzt werden: 1000€ (entspricht in etwa der Summe der Addition aus Zeile 6 und 7 meiner Lohnsteuerbescheinigung),
    Abzug vom Lohn = 500€ (entspricht dem Wert aus Zeile 6 meiner Lohnsteuerbescheinigung) und demnach dann in verbleibende Beträge = 500€.
    Warum? Ich habe nicht nur 500€ sondern wirklich 1000€ bezahlt (Summe aus Zeile 6 und 7). Was mache ich hier falsch?

    Viele Grüße

    NACHTRAG: Meine Frau und ich reichen jeweils eigene Steuererklärungen ein, also keine Zusammenveranlagung.
    Zuletzt geändert von PIC-Nico; 17.03.2019, 18:35. Grund: Hinweis zur getrennten Steuererklärung (Ehe) vergessen

    #2
    AW: Schwierigkeiten bei Eingabe der gezahlten Kirchensteuer (unterjähriger Austritt)

    Zitat von PIC-Nico Beitrag anzeigen
    1) Was genau muss ich im Hauptvordruck 7 Ausgleichszahlungen, Unterhaltsleistungen, Kirchensteuer unter Kirchensteuer eintragen?
    Ich habe hier die Werte 6 und 7 meiner Lohnsteuerbescheinigung addiert eingetragen, also das was ich wirklich an die Kirche bezahlt habe.
    Wenn Du das Dropdown-Feld aufklappst dann siehst Du ja, welche Möglichkeiten es noch gibt. Natürlich gibt es auch Menschen die im letzten Jahr auch schon eine Steuererklärung gemacht haben, aus der sich dann eine Kirchensteuernachzahlung oder -erstattung ergeben hat. So wie es Menschen gibt die Einkommensteuer- (und Kirchensteuer-) Vorauszahlungen leisten müssen.


    Zitat von PIC-Nico Beitrag anzeigen
    aAus welchem Grund muss man diese Angaben doppelt machen (hier jetzt jedoch getrennt)?
    Musst Du nicht. Hier wird nur die Kirchensteuer eingetragen die vom Lohn einbehalten wurde.

    Die Steuerberechnung bezüglich der Kirchensteuer ist offenbar noch fehlerhaft, wie Dir eine Recherche im Forum auch sagen hätte können.

    Kommentar


      #3
      AW: Schwierigkeiten bei Eingabe der gezahlten Kirchensteuer (unterjähriger Austritt)

      Hallo L. E. Fant,

      danke für deine schnelle Antwort.

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Die Steuerberechnung bezüglich der Kirchensteuer ist offenbar noch fehlerhaft, wie Dir eine Recherche im Forum auch sagen hätte können.
      Bedeutet das, ich habe meine Eintragung soweit korrekt gemacht? Mich verwundert es halt, dass mir angezeigt wird, dass ich lediglich (fiktiv) 500€ gezahlt habe obwohl es mehr war.

      Viele Grüße

      Kommentar


        #4
        AW: Schwierigkeiten bei Eingabe der gezahlten Kirchensteuer (unterjähriger Austritt)

        Zum Thema Kirchensteuer bei konfessionsverschiedenen Ehen findest du hier weitere Informationen:

        https://www.kirchenfinanzen.de/kirch...rschaften.html

        - - - Aktualisiert - - -

        Und hier noch ein Link für getrennte Veranlagung. Einige Beiträge am Anfang des Themas sind nicht zielführend.

        https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post254193
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Schwierigkeiten bei Eingabe der gezahlten Kirchensteuer (unterjähriger Austritt)

          Ich habe gerade nochmal bei meiner Erklärung für 2017 nachgesehen. Da war es tatsächlich auch so, dass die Vorrausberechnung die gleiche Diskrepanz bzgl. der Kirchensteurr aufwies, der tatsächlich gezahlte Betrag im Bescheid dann jedoch korrekt war.

          Danke für eure Hinweise und auch für die weiterführenden Links!

          Gruß und schönen Abend..

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            #6
            AW: Schwierigkeiten bei Eingabe der gezahlten Kirchensteuer (unterjähriger Austritt)

            Da war es tatsächlich auch so, dass die Vorrausberechnung die gleiche Diskrepanz bzgl. der Kirchensteurr aufwies,
            Die Lösung im Fall der Einzelveranlagung steht in einem der weiterführenden Links:

            Weggebracht habe ich die Fehlermeldung erst, nachdem ich bei der Arbeitslohnerfassung die gesamte Kirchenlohnsteuer beim Arbeitnehmer eingetragen hatte.

            Das ist insoweit logisch, als der Halbteilungsgrundsatz bei der Einzelveranlagung keine Anwendung findet.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Schwierigkeiten bei Eingabe der gezahlten Kirchensteuer (unterjähriger Austritt)

              Ja habe ich gesehen. Nochmal vielen Dank für die schnellen Antworten!

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