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Anlage R: Keine Steuerberechnung trotz fehlerfreier Prüfung

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Anlage R: Keine Steuerberechnung trotz fehlerfreier Prüfung

    Ich hab die laufende Diskussion mal in einen eigenen Thread verschoben. Die Frage von gestern hat ja Rückfragen ergeben, die noch nicht beantwortet wurden.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Keine Steuerberechnung trotz fehlerfreier Prüfung

    Die Zeilen der Anlage R haben sich 2018 ab der Zeilennummer 36 geändert.

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  • UdoR.
    antwortet
    AW: Keine Steuerberechnung trotz fehlerfreier Prüfung

    Hallo Charlie24,

    vielen Dank für Deine Antwort.
    Ich habe alles so eingegeben wie in 2018, da allerdings noch mit der lokalen Elster.
    War alles O.K., auch die Berechnung.

    ich habe den ganzen Nachmittag mit der Fehlersuche verbracht, bin leider nicht weiter gekommen :-(


    Vielleicht fahre ich mal zur lokalen Finanzbehörde.


    Viele Grüße, Udo.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Keine Steuerberechnung trotz fehlerfreier Prüfung

    Zitat von UdoR. Beitrag anzeigen
    Vielleicht kann mir da auch jemand helfen?
    Auch bei mir fehlerfreie Prüfung, aber:


    AHW Abbruch-Hinweise
    Anlage R: Jede Eintragung zu Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen oder kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung muss in Fällen mit Nachzahlungen für mehrere Jahre in einer eigenen Spalte eingetragen werden.

    Danke, Udo
    Die Anlage R ist aber wieder ein anderes Thema!. Um herauszufinden, wo du etwas eintragen musst, sind nähere Angaben zum Inhalt deiner Leistungsmitteilung erforderlich.

    Da musst du ja nicht die zutreffenden Beträge hier angeben, die Nummern sollten allerdings stimmen. Außerdem solltest du mitteilen, in welche Zeilen der Anlage R du die Beträge jeweils eingetragen hast.

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  • UdoR.
    hat ein Thema erstellt Anlage R: Keine Steuerberechnung trotz fehlerfreier Prüfung.

    Anlage R: Keine Steuerberechnung trotz fehlerfreier Prüfung

    Vielleicht kann mir da auch jemand helfen?
    Auch bei mir fehlerfreie Prüfung, aber:


    AHW Abbruch-Hinweise
    Anlage R: Jede Eintragung zu Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen oder kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung muss in Fällen mit Nachzahlungen für mehrere Jahre in einer eigenen Spalte eingetragen werden.

    Danke, Udo
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