AW: Anlage R: Keine Steuerberechnung trotz fehlerfreier Prüfung
Ich hab die laufende Diskussion mal in einen eigenen Thread verschoben. Die Frage von gestern hat ja Rückfragen ergeben, die noch nicht beantwortet wurden.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Anlage R: Keine Steuerberechnung trotz fehlerfreier Prüfung
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AW: Keine Steuerberechnung trotz fehlerfreier Prüfung
Die Zeilen der Anlage R haben sich 2018 ab der Zeilennummer 36 geändert.
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AW: Keine Steuerberechnung trotz fehlerfreier Prüfung
Hallo Charlie24,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich habe alles so eingegeben wie in 2018, da allerdings noch mit der lokalen Elster.
War alles O.K., auch die Berechnung.
ich habe den ganzen Nachmittag mit der Fehlersuche verbracht, bin leider nicht weiter gekommen :-(
Vielleicht fahre ich mal zur lokalen Finanzbehörde.
Viele Grüße, Udo.
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AW: Keine Steuerberechnung trotz fehlerfreier Prüfung
Zitat von UdoR. Beitrag anzeigenVielleicht kann mir da auch jemand helfen?
Auch bei mir fehlerfreie Prüfung, aber:
AHW Abbruch-Hinweise
Anlage R: Jede Eintragung zu Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen oder kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung muss in Fällen mit Nachzahlungen für mehrere Jahre in einer eigenen Spalte eingetragen werden.
Danke, Udo
Da musst du ja nicht die zutreffenden Beträge hier angeben, die Nummern sollten allerdings stimmen. Außerdem solltest du mitteilen, in welche Zeilen der Anlage R du die Beträge jeweils eingetragen hast.
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Anlage R: Keine Steuerberechnung trotz fehlerfreier Prüfung
Vielleicht kann mir da auch jemand helfen?
Auch bei mir fehlerfreie Prüfung, aber:
AHW Abbruch-Hinweise
Anlage R: Jede Eintragung zu Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen oder kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung muss in Fällen mit Nachzahlungen für mehrere Jahre in einer eigenen Spalte eingetragen werden.
Danke, UdoStichworte: -
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