Ich habe meine Steuererklärung als Entwurf in "Mein Elster" fertiggestellt und möchte das eigentlich nicht mehr ändern. Doch würde ich vor der Einreichung gern noch die Wirkung einzelner Eingaben auf die berechnete Steuer prüfen. Dazu kann ich natürlich in dem Entwurf jeweils die gewünschte Änderung vornehmen, die Berechnung machen und anschliessend die Änderung wieder zurücknehmen. Eleganter wäre es, ein Duplikat des Entwurfs herzustellen, um dieses für Experimente nutzen zu können. Wie macht man das?
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Zitat von paul33 Beitrag anzeigenIch habe meine Steuererklärung als Entwurf in "Mein Elster" fertiggestellt und möchte das eigentlich nicht mehr ändern. Doch würde ich vor der Einreichung gern noch die Wirkung einzelner Eingaben auf die berechnete Steuer prüfen. Dazu kann ich natürlich in dem Entwurf jeweils die gewünschte Änderung vornehmen, die Berechnung machen und anschliessend die Änderung wieder zurücknehmen. Eleganter wäre es, ein Duplikat des Entwurfs herzustellen, um dieses für Experimente nutzen zu können. Wie macht man das?
hättest du mal EF genommen.
Da geht es
Gruß FIGULGruß FIGUL
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Zitat von paul33 Beitrag anzeigenVielleicht ermannen sich die Jungs ja noch mal, dies einzubauen.
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Wenn man Vorjahresdaten oder aus ElsterFormular importierte Daten zur Verfügung hat und den Belegabruf nutzt, ist ein zweiter Entwurf ziemlich schnell erstellt.
Dann muss man ja nicht alles von Hand eingeben.
Im Übrigen muss man versuchsweise Änderungen ja nicht einzeln zurücknehmen, es genügt vollkommen, den Entwurf dann ohne Speichern zu verlassen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von paul33 Beitrag anzeigenJa, so muss man es dann wohl machen. Nochmals herzlichen Dank für all den Feedback.
Paul
Oder als Alternative ein kommerzielles Softwareprodukt eines Marktanbieters.
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Zitat von ErnstK62 Beitrag anzeigenOder als Alternative ein kommerzielles Softwareprodukt eines Marktanbieters.
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Trotzdem ist für die meisten Steuerpflichtigen ein Planspielmodus überflüssig. Für ein abgeschlossenes Jahr stehen die Verhältnisse in der Regel fest, da brauche ich nur einen Blick auf meinen eigenen Steuerfall zu werden,
der ist nach dem Ende das Jahres quasi in Beton gegossen. Wenn ich an meinem Steuerfall für 2018 Änderungen simuliere, dann nur, um Fragen aus dem Forum richtig beantworten zu können.
Was für eine Simulation eher lohnt, ist das laufende Jahr. Da könnte der eine oder andere noch die Weichen in eine bestimmte Richtung stellen. Immer geht das auch nicht. Die Gestaltungsspielräume, die man als Selbständiger
oder auch als Vermieter hat, haben weder Arbeitnehmer noch Versorgungsempfänger bzw. Rentner. Um ein laufendes Jahr zu simulieren, muss man einige Dinge beachten, vom Grundfreibetrag bis zu Änderungen des Steuertarifs.
Dafür muss man Zeit haben, so wie ich. Außerdem muss man das früh im Jahr machen. Für manche Dinge, wie z. B. Investitionen in ein Vermietungsobjekt, braucht man bekanntlich einen ausreichenden Vorlauf.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenTrotzdem ist für die meisten Steuerpflichtigen ein Planspielmodus überflüssig. Für ein abgeschlossenes Jahr stehen die Verhältnisse in der Regel fest, da brauche ich nur einen Blick auf meinen eigenen Steuerfall zu werden
Aber stimmt schon, bei "normalsterblichen Arbeitnehmern" kann man da (nachträglich) i.d.R. eh nix mehr ändern.
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Aktuell fand ichs z.B. ganz nützlich, um die Verteilung von größeren Erhaltungsaufwendungen bei Vermietung auf 1 bis 5 Jahre auszuprobieren.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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