Ich habe Angaben zur doppelten Haushaltsführung gemacht - die Plausibilitätsprüfung ist o.k. Bei der vorläufigen Steuerberechnung erscheinen die Aufwendungen nicht unter den Werbungkosten - ich finde sie überhaupt nicht berücksichtigt. Auch fehlt mir ein Feld, in dem ich die Anschrift der Zweitwohnung angeben muss! Habe ich da was übersehen?
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Keine Ankündigung bisher.
doppelte Haushaltsführung - in der vorläufigen Steuerberechnung nicht berücksichtigt
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Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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