Hallo zusammen, vielen Dank zunächst für die Aufnahme und die Möglichkeit, ein Anliegen zu formulieren.
Ich erstelle seit Jahren für unsere GbR die "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung" mit Elster online, ebenso die Umsatzsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung (Datenübernahme aus Vorjahr, Zahlen aktualisieren, fertig).
Erstere beide funktionierten auch diesmal für 2018 reibungslos, nicht jedoch die Gewerbesteuererklärung, weil kein "vortragsfähiger Gewerbeverlust" angegeben werden kann in Kombination mit der Rechtsform "Gesellschaft des bürgerlichen Rechts". Angeblich ist die GbR keine Rechtsform für einen gewerblichen Betrieb, sodass nicht gleichzeitig ein vortragsfähiger Gewerbeverlust (Zeile 99) angegeben werden darf.
Fehlermeldung:
"Ein übernommener vortragsfähiger Gewerbeverlust nach § 10a Satz 9 GewStG in Verbindung mit § 8 Absatz 8 GewStG darf nur erklärt werden, wenn es sich bei der Rechtsform um einen Betrieb gewerblicher Art handelt; im vorliegenden Fall wurde kein Betrieb gewerblicher Art als Rechtsform angegeben."
Genau dies habe ich jedoch bisher immer tun können, und wir haben für diese GbR auch ein Gewerbe seit dem Jahr 1995 angemeldet.
Ich würde mich sehr freuen, hier eventuell Hilfe bekommen zu können, da der Elster-Support bisher lediglich die Fehlermeldung des Programms wiederholte, ohne auf das Anliegen näher einzugehen.
Vielen Dank vorab und freundliche Grüße!
Michael Lange
Ich erstelle seit Jahren für unsere GbR die "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung" mit Elster online, ebenso die Umsatzsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung (Datenübernahme aus Vorjahr, Zahlen aktualisieren, fertig).
Erstere beide funktionierten auch diesmal für 2018 reibungslos, nicht jedoch die Gewerbesteuererklärung, weil kein "vortragsfähiger Gewerbeverlust" angegeben werden kann in Kombination mit der Rechtsform "Gesellschaft des bürgerlichen Rechts". Angeblich ist die GbR keine Rechtsform für einen gewerblichen Betrieb, sodass nicht gleichzeitig ein vortragsfähiger Gewerbeverlust (Zeile 99) angegeben werden darf.
Fehlermeldung:
"Ein übernommener vortragsfähiger Gewerbeverlust nach § 10a Satz 9 GewStG in Verbindung mit § 8 Absatz 8 GewStG darf nur erklärt werden, wenn es sich bei der Rechtsform um einen Betrieb gewerblicher Art handelt; im vorliegenden Fall wurde kein Betrieb gewerblicher Art als Rechtsform angegeben."
Genau dies habe ich jedoch bisher immer tun können, und wir haben für diese GbR auch ein Gewerbe seit dem Jahr 1995 angemeldet.
Ich würde mich sehr freuen, hier eventuell Hilfe bekommen zu können, da der Elster-Support bisher lediglich die Fehlermeldung des Programms wiederholte, ohne auf das Anliegen näher einzugehen.
Vielen Dank vorab und freundliche Grüße!
Michael Lange
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