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    Elster Berechnung

    Hallo
    Ich bin blutiger Anfänger und habe das erste Mal mit dem Elsterportal gearbeitet, jetzt bin ich total verunsichert
    Ich lese hier überall, das ich auf der 2. Seite in der Tabelle bei ingesamt die Zahl mit minus davor zurück bekommen würde, doch der Betrag ist vierstellig, kommt mir komisch vor🤔
    Was mich aber auch extrem verunsichert ist auf der letzten Seite der Satz Ihre Einkommensbelastung hier ebenfalls vierstellig aber geringer als die Zahl mit dem Minus.
    Belastung heißt doch das ich das zahlen muss, oder?
    Zu meiner Person
    Jung, ledig, eigene Wohnung, Entfernung zur Arbeitsstelle 45km, viele Dienstreisen mit vom AG bezahlten Übernachtungen
    Hoffe auf schnelle Hilfe🙃

    #2
    AW: Elster Berechnung

    Hallo,

    grundsätzlich entspricht die Lohnsteuer ungefähr der Einkommensteuer. Außer es gibt etwas zum Absetzen.

    Du hast nun - falls richtig eingetragen - gut 3.000 Euro Fahrtkosten, davon wirken sich 2.000 Euro aus, macht bei einem Grenzsteuersatz von beispielsweise 30% schon mal 600 Euro Erstattung.
    Dann schreibst du von Dienstreisen, aber leider keine Zahlen dazu. Um wie viel übersteigen denn deine Kosten die Erstattung vom AG?


    >>>Was mich aber auch extrem verunsichert ist auf der letzten Seite der Satz Ihre Einkommensbelastung hier ebenfalls vierstellig

    Das ist aber nicht die Erstattung, sondern die Steuer (in der Tabelle ganz oben).
    Du solltest nicht nur einzelne Teile aus der Berechnung ziehen, sondern alles lesen und verstehen. Erst dann kannst du beurteilen, ob es korrekt ist (besser: sein könnte).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Elster Berechnung

      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      Hallo,

      grundsätzlich entspricht die Lohnsteuer ungefähr der Einkommensteuer. Außer es gibt etwas zum Absetzen.

      Du hast nun - falls richtig eingetragen - gut 3.000 Euro Fahrtkosten, davon wirken sich 2.000 Euro aus, macht bei einem Grenzsteuersatz von beispielsweise 30% schon mal 600 Euro Erstattung.
      Dann schreibst du von Dienstreisen, aber leider keine Zahlen dazu. Um wie viel übersteigen denn deine Kosten die Erstattung vom AG?


      >>>Was mich aber auch extrem verunsichert ist auf der letzten Seite der Satz Ihre Einkommensbelastung hier ebenfalls vierstellig

      Das ist aber nicht die Erstattung, sondern die Steuer (in der Tabelle ganz oben).
      Du solltest nicht nur einzelne Teile aus der Berechnung ziehen, sondern alles lesen und verstehen. Erst dann kannst du beurteilen, ob es korrekt ist (besser: sein könnte).

      Stefan

      Vielen Dank für die Antwort
      Also die Dienstreisen belaufen sich auf 12 Reisen a einer Übernachtung, da Hotelübernachtungen vom AG bezahlt werden und ich mit meinem Dienstwagen fahre, habe ich nur Verpflegungskosten angegeben. Hier pro Übernachtung pauschal 24€ plus 12€ pro An und Abreisetag. Dienstfahrten belaufen sich generell bei mir auf 2 Tage inkl einer Übernachtung
      Liegt hier vlt mein Fehler?🤔
      Vielleicht sollte ich ergänzen das die Entfernung zum Arbeitsplatz ja pro Arbeitstag schon 45km zur Firma sind.
      Zuletzt geändert von Ankratra; 27.03.2019, 06:06.

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        #4
        AW: Elster Berechnung

        Zitat von Ankratra Beitrag anzeigen
        ..
        Ich lese hier überall, das ich auf der 2. Seite in der Tabelle bei ingesamt die Zahl mit minus davor zurück bekommen würde, doch der Betrag ist vierstellig, kommt mir komisch vor��
        Was mich aber auch extrem verunsichert ist auf der letzten Seite der Satz Ihre Einkommensbelastung hier ebenfalls vierstellig aber geringer als die Zahl mit dem Minus.
        Belastung heißt doch das ich das zahlen muss, oder?
        Hallo Ankratra,

        nein, das heißt es nicht. Der Wert der Einkommensbelastung ist der Wert der oben im Bescheid als erstes erscheint ->Festgesetzt werden.
        Je nach dem Lohnsteuerabzug ist für dich dann die dritte Zeile interessant ->verbleibende Beträge


        Tschüß

        P.S. Hab dir mal ein Zahlenbeispiel zum Verständnis beigefügt.
        Angehängte Dateien

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          #5
          AW: Elster Berechnung

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo Ankratra,

          nein, das heißt es nicht. Der Wert der Einkommensbelastung ist der Wert der oben im Bescheid als erstes erscheint ->Festgesetzt werden.
          Je nach dem Lohnsteuerabzug ist für dich dann die dritte Zeile interessant ->verbleibende Beträge


          Tschüß

          P.S. Hab dir mal ein Zahlenbeispiel zum Verständnis beigefügt.
          Ok vielen Dank anhand des Beispiels fange ich an zu verstehen, das ich keine Angst vor einer Nachzahlung haben muss. Dachte ich habe was komplett falsch eingesetzt und dadurch eine Nachzahlung ins Rollen gebracht.
          Vielen Dank Und einen schönen Tag

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            #6
            AW: Elster Berechnung

            Hallo,

            >>>Also die Dienstreisen belaufen sich auf 12 Reisen a einer Übernachtung, da Hotelübernachtungen vom AG bezahlt werden und ich mit meinem Dienstwagen fahre, habe ich nur Verpflegungskosten angegeben.

            Gab es im Hotel kein Essen? Nicht mal Frühstück?


            >>>Hier pro Übernachtung pauschal 24€ plus 12€ pro An und Abreisetag. Dienstfahrten belaufen sich generell bei mir auf 2 Tage inkl einer Übernachtung

            Da komme ich aber nur auf 2 mal 12 Euro (Anreisetag und Abreisetag).

            Ich will dir aber keine Angst machen, Ärger bekommst du auch bei leicht falschen Angaben nicht (bzw. nur selten). Du musst aber damit rechnen, dass die Werbungskosten entsprechend gekürzt werden.


            >>>Vielleicht sollte ich ergänzen das die Entfernung zum Arbeitsplatz ja pro Arbeitstag schon 45km zur Firma sind.

            Nee, musst du nicht ergänzen, hattest du nämlich schon gesagt.
            Und ich bin auch darauf eingegangen (gut 3.000 Euro etc.).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Elster Berechnung

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Hallo,

              >>>Also die Dienstreisen belaufen sich auf 12 Reisen a einer Übernachtung, da Hotelübernachtungen vom AG bezahlt werden und ich mit meinem Dienstwagen fahre, habe ich nur Verpflegungskosten angegeben.

              Gab es im Hotel kein Essen? Nicht mal Frühstück?


              >>>Hier pro Übernachtung pauschal 24€ plus 12€ pro An und Abreisetag. Dienstfahrten belaufen sich generell bei mir auf 2 Tage inkl einer Übernachtung

              Da komme ich aber nur auf 2 mal 12 Euro (Anreisetag und Abreisetag).

              Ich will dir aber keine Angst machen, Ärger bekommst du auch bei leicht falschen Angaben nicht (bzw. nur selten). Du musst aber damit rechnen, dass die Werbungskosten entsprechend gekürzt werden.


              >>>Vielleicht sollte ich ergänzen das die Entfernung zum Arbeitsplatz ja pro Arbeitstag schon 45km zur Firma sind.

              Nee, musst du nicht ergänzen, hattest du nämlich schon gesagt.
              Und ich bin auch darauf eingegangen (gut 3.000 Euro etc.).

              Stefan
              Habe ich denn da ein Denkfehler?
              Hotelübernachtungen plus Frühstück wird vom AG bezahlt. Wenn ich 12 Dienstreise a einer Übernachtung habe, darf ich doch pro Übernachtung 24€ Verpflegungspauschale anrechnen. Weil Essen außerhalb teuree ist als zu Hause. Dann dachte ich, ich kann zusätzlich pro An und Abreisetag 12€ anrechnen?
              Dann kommt meine nächste ungeklärte Frage
              Der Weg zur Arbeit beträgt 45km ein Weg. Aber ich muss ja auch wieder heim kommen? Also gebe ich 90km an?
              Omg ist das kompliziert

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                #8
                AW: Elster Berechnung

                Hallo,

                >>>Hotelübernachtungen plus Frühstück wird vom AG bezahlt.

                OK, dann fallen schon mal 20% weg (oder weniger, wenn das Frühstück weniger als diese 20% kostet).


                >>>darf ich doch pro Übernachtung 24€ Verpflegungspauschale anrechnen.
                >>>Dann dachte ich, ich kann zusätzlich pro An und Abreisetag 12€ anrechnen?

                Das kenne ich nur von 3 Tagen. Erster Tag Anreise, zweiter Tag Dienst und dritter Tag Abreise. Ich kann mir nicht vorstellen, dass 2-Tagesreisen genauso abgesetzt werden können.
                Ob für die Übernachtung 24 Euro gehen - da bin ich überfragt.


                >>>Der Weg zur Arbeit beträgt 45km ein Weg. Aber ich muss ja auch wieder heim kommen? Also gebe ich 90km an?

                Nein, es ist eine Entfernungspauschale, keine Kilometerpauschale, also nur 45 km pro Arbeitstag.
                Bei den Dienstreisen wäre es anders, aber da hattest du ja einen Firmenwagen.
                Zusatzfrage: Der ist nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten, oder?

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Elster Berechnung

                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  >>>Hotelübernachtungen plus Frühstück wird vom AG bezahlt.

                  OK, dann fallen schon mal 20% weg (oder weniger, wenn das Frühstück weniger als diese 20% kostet).


                  >>>darf ich doch pro Übernachtung 24€ Verpflegungspauschale anrechnen.
                  >>>Dann dachte ich, ich kann zusätzlich pro An und Abreisetag 12€ anrechnen?

                  Das kenne ich nur von 3 Tagen. Erster Tag Anreise, zweiter Tag Dienst und dritter Tag Abreise. Ich kann mir nicht vorstellen, dass 2-Tagesreisen genauso abgesetzt werden können.
                  Ob für die Übernachtung 24 Euro gehen - da bin ich überfragt.


                  >>>Der Weg zur Arbeit beträgt 45km ein Weg. Aber ich muss ja auch wieder heim kommen? Also gebe ich 90km an?

                  Nein, es ist eine Entfernungspauschale, keine Kilometerpauschale, also nur 45 km pro Arbeitstag.
                  Bei den Dienstreisen wäre es anders, aber da hattest du ja einen Firmenwagen.
                  Zusatzfrage: Der ist nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten, oder?

                  Stefan
                  Der Dienstwagen? Nein der ist enthalten

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                    #10
                    AW: Elster Berechnung

                    Hallo,

                    >>>Der Dienstwagen? Nein der ist enthalten

                    ??? - aber vielleicht hatte ich mich auch zu unklar ausgedrückt.

                    Gemeint war: Hast du den Dienstwagen nur für die Dienstreisen, oder auch sonst? Und nur im zweiten Fall sollte er auf der Lohnabrechnung auftauchen (1%-Regel).

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Elster Berechnung

                      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      >>>Der Dienstwagen? Nein der ist enthalten

                      ??? - aber vielleicht hatte ich mich auch zu unklar ausgedrückt.

                      Gemeint war: Hast du den Dienstwagen nur für die Dienstreisen, oder auch sonst? Und nur im zweiten Fall sollte er auf der Lohnabrechnung auftauchen (1%-Regel).

                      Stefan
                      Ja der Dienstwagen ist immer bei mir für alle Fahrten wg täglicher Außendienstarbeit

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                        #12
                        AW: Elster Berechnung

                        Dass der geldwerte Vorteil des Dienstwagens in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten ist, sieht man dort nicht.

                        Bescheinigt wird nämlich der Bruttolohn einschließlich Sachbezüge. In der Lohnabrechnung wird der Sachbezug hingegen gesondert ausgewiesen.

                        Bei 2-tägigen Dienstreisen mit Übernachtung gibt es 2-mal 12,00 €, insgesamt also 24,00 €. Wenn das Frühstück in der vom AG bezahlten Hotelrechnung enthalten ist, wird
                        der Verpflegungsmehraufwand um 4,80 € gekürzt (Zeile 55, Kennzahl 473). In der Hilfe wird das doch auch erklärt:

                        Mehraufwendungen für Verpflegung können Sie für dieselbe Auswärtstätigkeit - höchstens für die Dauer von drei Monaten, nur pauschal geltend machen:

                        - für An- und Abreisetage einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit mit Übernachtung außerhalb Ihrer Wohnung, jeweils 12 Euro,

                        - für die Kalendertage, an denen Sie außerhalb Ihrer Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig und daher 24 Stunden von Ihrer Wohnung abwesend waren, jeweils 24 Euro.

                        Bei einer nur 2-tägigen Dienstreise mit Übernachtung gibt es einen Anreisetag und einen Abreisetag, sonst nichts. Also sind 2 Tage in Zeile 53, Kennzahl 471 zu erklären.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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