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Berechtigung zum Datenabruf elektronischer Belege - was nun ?

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    Berechtigung zum Datenabruf elektronischer Belege - was nun ?

    Liebes Forum,
    ich habe meine Identifikationsnummer bekommen, den Freischaltcode und Ordnungsbegriff des Antragsstellers. Was muss ich machen um meine Daten einsehen zu können?
    DANKE

    #2
    AW: Berechtigung zum Datenabruf elektronischer Belege - was nun ?

    Hier ein Link zur allgemeinen Information:

    https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....ein_ELSTER.pdf

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