Hallo zusammen, ich habe gleich nochmal eine Frage und hoffe, es ist noch jemand davon betroffen.
Ich muss meinem Ex einen Versorgungsausgleich zahlen. Beim googeln habe ich gefunden, dass man den in de Einkommensteuererklärung absetzen kann. Nachfrage beim Finanzamt hat ergeben, ja, kann man, anderer Mitarbeiter, nein kann man nicht. Also gemeint ist der Versorgungsausgleich, der bei der Scheidung festgesetzt wird.
Kennt jemand so einen Fall?
Gruß
Orion52
Ich muss meinem Ex einen Versorgungsausgleich zahlen. Beim googeln habe ich gefunden, dass man den in de Einkommensteuererklärung absetzen kann. Nachfrage beim Finanzamt hat ergeben, ja, kann man, anderer Mitarbeiter, nein kann man nicht. Also gemeint ist der Versorgungsausgleich, der bei der Scheidung festgesetzt wird.
Kennt jemand so einen Fall?
Gruß
Orion52
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