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Bescheinigungen für andere Personen

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    Bescheinigungen für andere Personen

    Ich habe den Abrufcode für meine Frau beantragt und per Post zugesendet bekommen.
    Leider hat der Code ein falsches Format.
    ****-****-**** dieses hat er; *****-***** dieses sollte er haben.
    Was soll ich machen? oder was habe ich falsch gemacht?
    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Bescheinigungen für andere Personen

    Du hast den sog. "Abrufcode" mit dem sog. "Freischaltcode" verwechselt.

    Den Abrufcode beantragst Du für Dich. Den Freischaltcode beantragst Du für Deine Frau. Deine Frau bekommt dann per Post den Freischaltcode zugesandt, den Sie Dir persönlich mitteilt, welchen Du dann bei Dir (Deinem Mein ELSTER Zugang) einträgst.
    Somit kannst Du am Schluss mit Deinem Abrufcode Deine Bescheinigungen wie auch die Deiner Frau elektronisch via Mein ELSTER abrufen bzw. in die entsprechenden Steuererklärungsformulare automatisch eintragen lassen (sog. "vorausgefüllte Steuererklärung")


    Hilfetext Mein ELSTER:

    Hinweis für Ehegatten / Lebenspartner
    Beantragen der Berechtigungen

    Für Sie selbst ( für die IDNr. mit der Ihr Benutzerkonto registriert wurde) können sie dem Abruf der Bescheinigungen über die Kachel Meine Bescheinigungen auf der linken Seite zustimmen. Mit der Zustimmung wird automatisch ein Abrufcode erzeugt, der Ihnen innerhalb von 3-14 Tagen per Post zugestellt wird.

    Für Ihren Ehegatten / Lebenspartner beantragen Sie die Abrufberechtigung über die Kachel Bescheinigungen anderer Personen. Sie haben dort die Möglichkeit unter Angabe der IDNr. und des Geburtsdatums eine Abrufberechtigung zu beantragen. Ihr Ehegatte / Lebenspartner erhält anschließend einen Freischaltcode per Post an die aktuelle Meldeadresse. Dieser Freischaltcode muss Ihnen übergeben werden. Über die Kachel Bescheinigungen anderer Personen können Sie dann durch die Eingabe des Freischaltcodes die Berechtigung freischalten.
    Zuletzt geändert von ErnstK62; 04.04.2019, 19:43. Grund: Ergänzung um Hilfetext Mein ELSTER

    Kommentar


      #3
      AW: Bescheinigungen für andere Personen

      Hallo, wo muss ich den Freischaltcode in meinem Zugang eintragen? Danke

      Kommentar


        #4
        AW: Bescheinigungen für andere Personen

        Du findest nach dem Login im Menü Formulare & Leistungen das Untermenü Bescheinigungen verwalten.

        Wenn du das öffnest, gibt es rechts den Bereich: Bescheinigungen anderer Personen

        Dort gab es früher mal eine Registerkarte Offene Anträge. Bei mir ist die allerdings nicht mehr vorhanden,

        ich habe allerdings auch keine offenen Anträge. Es kann sein, dass das jetzt unter Status angezeigt wird.

        Dort müsste dann die Freischaltung möglich sein.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 28.04.2019, 22:06. Grund: Ergänzt!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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