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Rente als vorläufige Entschädigung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit

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    Rente als vorläufige Entschädigung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Hallo miteinander

    Ich erhalte nach einem Arbeitsunfall (2017), und ein ärztliches Gutachten (2018) , seit 2018 eine Rente als vorläufige Entschädigung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 20%.
    Wo muss ich diesen Betrag in meine Steuererklärung für 2018 eintragen ?

    Vielen Dank im voraus , Grüße , Edmond.

    #2
    AW: Rente als vorläufige Entschädigung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Handelt es sich um eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Rente als vorläufige Entschädigung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit

      Ja genau , von der BG Energie Textil Elektro .

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        #4
        AW: Rente als vorläufige Entschädigung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit

        Zitat von El caminante Beitrag anzeigen
        Ja genau , von der BG Energie Textil Elektro .
        Hallo,

        die Rente ist steuerfrei, eventuell Progressionsvorbehalt
        https://www.vlh.de/krankheit-vorsorg...teuerfrei.html

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Rente als vorläufige Entschädigung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit

          Rentenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1 a EStG), sie unterliegen m. W. auch nicht dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG).

          Deshalb müssen sie nicht erklärt werden. Verletztengeld unterliegt dagegen dem Progressionsvorbehalt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Rente als vorläufige Entschädigung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit

            Danke für die Antworten.

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