Rente als vorläufige Entschädigung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit

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  • El caminante
    Neuer Benutzer
    • 12.05.2018
    • 3

    #1

    Rente als vorläufige Entschädigung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Hallo miteinander

    Ich erhalte nach einem Arbeitsunfall (2017), und ein ärztliches Gutachten (2018) , seit 2018 eine Rente als vorläufige Entschädigung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 20%.
    Wo muss ich diesen Betrag in meine Steuererklärung für 2018 eintragen ?

    Vielen Dank im voraus , Grüße , Edmond.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    AW: Rente als vorläufige Entschädigung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Handelt es sich um eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • El caminante
      Neuer Benutzer
      • 12.05.2018
      • 3

      #3
      AW: Rente als vorläufige Entschädigung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit

      Ja genau , von der BG Energie Textil Elektro .

      Kommentar

      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #4
        AW: Rente als vorläufige Entschädigung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit

        Zitat von El caminante Beitrag anzeigen
        Ja genau , von der BG Energie Textil Elektro .
        Hallo,

        die Rente ist steuerfrei, eventuell Progressionsvorbehalt
        Manche Renten sind steuerfrei, zum Beispiel die Unfallversicherungsrente oder die Schadensersatzrente. Wir geben Ihnen einen Überblick.


        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45933

          #5
          AW: Rente als vorläufige Entschädigung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit

          Rentenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1 a EStG), sie unterliegen m. W. auch nicht dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG).

          Deshalb müssen sie nicht erklärt werden. Verletztengeld unterliegt dagegen dem Progressionsvorbehalt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • El caminante
            Neuer Benutzer
            • 12.05.2018
            • 3

            #6
            AW: Rente als vorläufige Entschädigung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit

            Danke für die Antworten.

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