Liebe ElsterForum Community,
Ich benutze das Elster Webportal für meine Einkommenssteuererklärung. Steuerklasse 1, unbeschränkt Steuerpflichtig.
Ich habe meinen Wohnsitz in Österreich und hatte letztes Jahr einen Teilzeitvertrag (50%) an einer Uni in Norddeutschland. Laut Arbeitsvertrag ist mein Arbeitsort (=Tätigkeitsstätte) an der Uni. Tatsächlich bin ich (nach Absprache mit Vorgesetztem) insgesamt 10 mal (für insg. 48 Tage) zu diesem Arbeitsort gereist, den Rest habe ich von zu Hause in Österreich gearbeitet.
Dabei entstanden ca. 800 Euro Zugkosten und 800 Euro Übernachtungskosten (versch. Airbnb). Ich bin mir jetzt unsicher wie ich diese Beträge geltend machen kann.
-Es handelt sich mM. ja nicht um eine doppelte Haushaltsführung weil ich keinen Haushalt bzw. Wohnung in D hatte (nur versch. Airbnb Zimmer, bzw. Couch bei Kollegen).
-Es handelt sich mM. nicht um eine Geschäftsreise weil meine Tätigkeitsstätte in Norddeutschland ist.
-Es handelt sich mM. nicht um Pendeln zum Arbeitsort, weil ich nicht jeden Abend bzw. jede Woche die gleiche Strecke gemacht habe.
Liege ich mit meinen Annahmen falsch?
Oder ist es so, dass in diesem Fall der im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsort irrelevant ist? Würde es sich dann um eine Geschäftsreise handeln?
Danke für eure Hilfe!
Ich benutze das Elster Webportal für meine Einkommenssteuererklärung. Steuerklasse 1, unbeschränkt Steuerpflichtig.
Ich habe meinen Wohnsitz in Österreich und hatte letztes Jahr einen Teilzeitvertrag (50%) an einer Uni in Norddeutschland. Laut Arbeitsvertrag ist mein Arbeitsort (=Tätigkeitsstätte) an der Uni. Tatsächlich bin ich (nach Absprache mit Vorgesetztem) insgesamt 10 mal (für insg. 48 Tage) zu diesem Arbeitsort gereist, den Rest habe ich von zu Hause in Österreich gearbeitet.
Dabei entstanden ca. 800 Euro Zugkosten und 800 Euro Übernachtungskosten (versch. Airbnb). Ich bin mir jetzt unsicher wie ich diese Beträge geltend machen kann.
-Es handelt sich mM. ja nicht um eine doppelte Haushaltsführung weil ich keinen Haushalt bzw. Wohnung in D hatte (nur versch. Airbnb Zimmer, bzw. Couch bei Kollegen).
-Es handelt sich mM. nicht um eine Geschäftsreise weil meine Tätigkeitsstätte in Norddeutschland ist.
-Es handelt sich mM. nicht um Pendeln zum Arbeitsort, weil ich nicht jeden Abend bzw. jede Woche die gleiche Strecke gemacht habe.
Liege ich mit meinen Annahmen falsch?
Oder ist es so, dass in diesem Fall der im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsort irrelevant ist? Würde es sich dann um eine Geschäftsreise handeln?
Danke für eure Hilfe!
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