Hallo,
ich bin Studentin, habe ein Gewerbe ( Kleinunternehmer) Nun meine Frage : Die Einkünfte als selbstständiger Arbeit habe ich schon eingetragen, wo wird die kurzfristige Beschäftigung ( Lohnsteuerbescheinigung liegt vor) eingetragen? Und muss ich meinen Minijob ( 3 Monate) auch angeben und wenn ja wo ?
ich bin Studentin, habe ein Gewerbe ( Kleinunternehmer) Nun meine Frage : Die Einkünfte als selbstständiger Arbeit habe ich schon eingetragen, wo wird die kurzfristige Beschäftigung ( Lohnsteuerbescheinigung liegt vor) eingetragen? Und muss ich meinen Minijob ( 3 Monate) auch angeben und wenn ja wo ?
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