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Kleinunternehmer, kurzfristige Beschäftigung wo eintragen?

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    Kleinunternehmer, kurzfristige Beschäftigung wo eintragen?

    Hallo,

    ich bin Studentin, habe ein Gewerbe ( Kleinunternehmer) Nun meine Frage : Die Einkünfte als selbstständiger Arbeit habe ich schon eingetragen, wo wird die kurzfristige Beschäftigung ( Lohnsteuerbescheinigung liegt vor) eingetragen? Und muss ich meinen Minijob ( 3 Monate) auch angeben und wenn ja wo ?

    #2
    AW: Kleinunternehmer, kurzfristige Beschäftigung wo eintragen?

    Zitat von Olivia90 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich bin Studentin, habe ein Gewerbe ( Kleinunternehmer) Nun meine Frage : Die Einkünfte als selbstständiger Arbeit habe ich schon eingetragen, wo wird die kurzfristige Beschäftigung ( Lohnsteuerbescheinigung liegt vor) eingetragen? Und muss ich meinen Minijob ( 3 Monate) auch angeben und wenn ja wo ?
    Hallo,

    Anlage N (vergiss nicht die Anlage Vorsorgeaufwendungen)
    Minijob wird NICHT angegeben

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Kleinunternehmer, kurzfristige Beschäftigung wo eintragen?

      Minijob wird NICHT angegeben
      wenn er pauschal versteuert wurde! Minijob auf Lohnsteuerklasse, für den eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt wurde, muss ganz normal erklärt werden
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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