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Werbungskosten werden in der vorläufigen Steuerberechnung nicht berücksichtigt

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    Werbungskosten werden in der vorläufigen Steuerberechnung nicht berücksichtigt

    Hallo,
    aufgrund eines Jobwechsels habe ich dieses Mal eine höhere Entfernung zum Arbeitsplatz und entsprechend höhere Werbungskosten.
    Ich habe diese auch korrekt ausgefüllt (die alte lokale Software hat es auch korrekt berücksichtigt), online "ignoriert" das System jedoch jede Angabe und geht von den pauschalen 1.000 Euro aus.

    Ist das ein Bug? Oder muss ich da separat noch was auswählen? Er rechnet die KM auch nicht aus, führt sie aber zumindest an?

    Danke für Eure Hilfe!

    #2
    AW: Werbungskosten werden in der vorläufigen Steuerberechnung nicht berücksichtigt

    Kommst du jetzt mit der Entfernungspauschale über die 1.000 € oder nicht?

    Wie viele Kilometer und Tage hast du denn erklärt?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Werbungskosten werden in der vorläufigen Steuerberechnung nicht berücksichtigt

      244km, dazu auch noch Aufwände für zweite Haushaltsführung.
      Komme auf ca. 2450 Euro Werbungskosten.

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        #4
        AW: Werbungskosten werden in der vorläufigen Steuerberechnung nicht berücksichtigt

        Zitat von Franky83 Beitrag anzeigen
        244km, dazu auch noch Aufwände für zweite Haushaltsführung.
        Komme auf ca. 2450 Euro Werbungskosten.
        Es ist die doppelte Haushaltsführung, die aufgrund eines Fehlers in der Steuerberechnung unterschlagen wird.

        Der Fehler betrifft aktuell auch ElsterFormular und soll laut Auskunft der Hotline noch im April behoben werden.

        Ich habe hier schon mal einen Workaround dazu veröffentlicht, den muss ich aber erst wieder suchen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Werbungskosten werden in der vorläufigen Steuerberechnung nicht berücksichtigt

          Wenn du ohne die doppelte Haushaltsführung nicht über 1.000 € Werbungskosten kommst, musst du die Kosten der doppelten Haushaltsführung extern ermitteln

          und den Gesamtbetrag dann zusätzlich bei den weiteren Werbungskosten eintragen, um zu einer richtigen Steuerberechnung zu kommen. Den Eintrag musst du

          vor dem Versenden natürlich wieder löschen. Wenn du ohne die Kosten der doppelten Haushaltsführung bereits über 1.000 € Werbungskosten hast, kannst du

          die Gesamtsumme für die doppelte Haushaltsführung auch als Verlust aus dem Vorjahr in das Formular Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung eintragen.

          Die Einträge bei der doppelten Haushaltsführung kannst du in beiden Fällen unverändert dort eingetragen lassen, wo sie jetzt sind.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Werbungskosten werden in der vorläufigen Steuerberechnung nicht berücksichtigt

            Okay, viel wichtiger ist ja am Ende, dass es auch vom Finanzamt korrekt berechnet wird

            Kommentar


              #7
              AW: Werbungskosten werden in der vorläufigen Steuerberechnung nicht berücksichtigt

              Zitat von Franky83 Beitrag anzeigen
              Okay, viel wichtiger ist ja am Ende, dass es auch vom Finanzamt korrekt berechnet wird
              Da die erklärten Angaben zur doppelten Haushaltsführung vollständig und korrekt übertragen werden, musst du da nichts befürchten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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