Guten Abend,
zu einer abzuschließenden Steuererklärung auf Mein Elsster mit Abruf- Berechtigung für meine Tochter/Schwiegersohn habe ich noch ein paar Fragen:
Für den jüngeren behinderten Sohn wurde bisher und auch jetzt das Formular Kind verwendet und ausgefüllt.
Der ältere Sohn (25 wird im November 26) wurde bisher 'in einer Bedarfsgemeinschaft lebend' bewertet
konnte nie in richtige Arbeitsprozesse eingegliedert werden, erhielt auch bis Oktober keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II vom hiesigen Jobcenter.
Allerdings wurden ihm dann ab November 2018 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit bewilligt.
Monatlich 416,- davon
KV 145
PV 27
Ist diese Situation steuerlich relevant, bzw. eintragungspflichtig ? Und wenn ja, wo wird das dann eingetragen?
Danke für eine Antwort
zu einer abzuschließenden Steuererklärung auf Mein Elsster mit Abruf- Berechtigung für meine Tochter/Schwiegersohn habe ich noch ein paar Fragen:
Für den jüngeren behinderten Sohn wurde bisher und auch jetzt das Formular Kind verwendet und ausgefüllt.
Der ältere Sohn (25 wird im November 26) wurde bisher 'in einer Bedarfsgemeinschaft lebend' bewertet
konnte nie in richtige Arbeitsprozesse eingegliedert werden, erhielt auch bis Oktober keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II vom hiesigen Jobcenter.
Allerdings wurden ihm dann ab November 2018 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit bewilligt.
Monatlich 416,- davon
KV 145
PV 27
Ist diese Situation steuerlich relevant, bzw. eintragungspflichtig ? Und wenn ja, wo wird das dann eingetragen?
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