Letztendlich dürfte eine Aufsplittung der Zuschüsse auf unterschiedliche Eingabezeilen auch deshalb nicht nötig sein, da sich durch eine Aufsplittung am Gesamtergebnis rechnerisch nichts ändert.
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Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit
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AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit
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AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit
Hallo,
warum Einträge bei KV?
Der TE spricht von: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen
das ist doch wohl etwas anderes
Gruß FIGUL
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Ein Gast antworteteAW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit
Die Eingabehilfe von Elsterformular schreibt zu den ZTuschüssen in der Anlage Vorsorgeaufwand:
... Weitere steuerfreie Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, z. B. von der Künstlersozialkasse oder der Deutschen Rentenversicherung Bund oder solche, die von der Besoldungsstelle während der Elternzeit oder an Wehrpflichtige gewährt werden, sind in den Zeilen 22 oder 27 anzugeben. ...
Letztendlich dürfte eine Aufsplittung der Zuschüsse auf unterschuedliche Eingabezeilen auch deshalb nicht nötig sein, da sich durch eine Aufsplittung am Gesamtergebnis rechnerisch nichts ändert.
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AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit
Wenn es sich um einen Zuschuss zu den Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung gehandelt hat, stimmt die Zeile 22.
@Sascha schreibt allerdings:
Zuschuss zu Kranken-Pflege und Rentenversicherung - aber es gibt nur einen Betrag...
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AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit
Zitat von Sascha_ Beitrag anzeigenMeine Frau ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Mache ich die Einträge daher in der Anlage Vorsorgeaufwand unter den Zeilen 17,19,22??
du trägst alles nur in Zeile 22 ein.
Tschüß
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Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit
Hallo,
bei der Recherche zu meinem Problem im Internet und diesem Forum komme ich nicht weiter. Ich hoffe mir kann jemand helfen...
Es geht um einen Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen von der Agentur für Arbeit, aufgrund einer kurzen Arbeitslosigkeit (Zuschüsse zu den Versicherungsbeiträgen).
Beim "Belegabruf" wurde mir mitgeteilt, dass ich die Zuschüsse manuell eintragen muss - ich weiß aber nicht wo ich den Zuschuss eintragen soll?!
Meine Frau ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Mache ich die Einträge daher in der Anlage Vorsorgeaufwand unter den Zeilen 17,19,22??
Das Schriftstück von der Agentur für Arbeit sagt: Zuschuss zu Kranken-Pflege und Rentenversicherung - aber es gibt nur einen Betrag... Muss ich den irgendwie aufteilen?
Oder in welche Zeile trage ich den Zuschuss ein?
Gruß,
SaschaStichworte: -
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