Hallo,
auch in diesem Fall komme ich mit Internetrecherche leider nicht weiter.
Meine Frau ist Ärztin und zahlt in eine kirchliche Zusatzversorgung. Auf der Lohnsteuerbescheinigung ist ein Betrag als AN-Beitrag Zukunftssicherung ausgewiesen.
Muss - kann ich diesen Betrag irgendwo angeben?
Ist das hier richtig?
- Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beiträge) zu Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht mit Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung vor dem 1.1.2005 (auch steuerpflichtige Beiträge zu Versorgungs- und Pensionskassen)
Gruß,
Sascha
auch in diesem Fall komme ich mit Internetrecherche leider nicht weiter.
Meine Frau ist Ärztin und zahlt in eine kirchliche Zusatzversorgung. Auf der Lohnsteuerbescheinigung ist ein Betrag als AN-Beitrag Zukunftssicherung ausgewiesen.
Muss - kann ich diesen Betrag irgendwo angeben?
Ist das hier richtig?
- Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beiträge) zu Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht mit Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung vor dem 1.1.2005 (auch steuerpflichtige Beiträge zu Versorgungs- und Pensionskassen)
Gruß,
Sascha
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