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    Selbstständige

    Hallo,

    ich habe 3 GWG Tisch/ Stuhl/ Blitz mit zusammen 835 € gekauft. Wo kommen die richtig hin und eigentlich kann ich die ja ganz abschreiben, aber wie und wo mache ich das?

    Auch ist beim Umlaufvermögen Büromaterial. Ist das korrekt dort und was trage ich da beim Buchwert ein 0 ????? Das war insgesamt 461 €.

    Ich bitte um Hilfe. Vielen Dank.
    Blödes Elster.

    LG Adelheid

    #2
    AW: Selstständige

    Du hast in der EÜR kein Umlaufvermögen zu erklären und für GWG gibt es in der EÜR eine eigene Zeile.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Selstständige

      GWG gehören in die Zeile 33 der EÜR. GWG, die mehr als 250,00 € netto gekostet haben, sind außerdem in einem gesonderten Verzeichnis einzeln zu erfassen.

      Ob ein Blitzgerät wirklich selbständig nutzbar ist, musst du selbst klären.

      Ausgaben für Büromaterial sind in Zeile 51 der EÜR zu erklären, du hast kein erklärungspflichtiges Umlaufvermögen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Selstständige

        Hallo Charlie,

        wo müssen denn die GWG einzeln aufgeführt werden?

        War noch gering angestellt. Wo muss von Zeile 28 auf der Lohnsteuerbescheinigung die Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschele von 172,05 € hin?

        1000 Dank.

        LG Adelheid

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          #5
          AW: Selstständige

          Die Mindestvorsorgepauschale unter Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung gehört überhaupt nicht in die Steuererklärung.

          Du darfst nur die von deiner Krankenkasse bescheinigten Beiträge eintragen.

          Das Verzeichnis musst du dir selbst erstellen, es sei denn, du verwendest ein Buchhaltungsprogramm, mit dem man GWG einzeln erfassen kann.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            AW: Selstständige

            Hallo Charlie,

            vielen Dank.
            Also lass ich das mit den 172,05 € von Spalte 28 in der Lohnsteuerbescheinigung weg.

            Kann ich die 3 GWG in den Sammelposten 2018 reinschreiben oder gibt das nur Verwirrung?

            LG Adelheid

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              #7
              AW: Selstständige

              Wenn du einen Sammelposten bildest, musst du die Anschaffungen über 5 Jahre mit jeweils 20% abschreiben bzw. auflösen.

              Ob das Sinn macht, hängt von der Höhe deines Gewinns ab.

              Ein Sammelposten ist aber an anderer Stelle einzutragen als die GWG, aber das weißt du ja.

              An dem gesonderten Verzeichnis ändert sich nichts.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Selstständige

                Hallo Charlie,

                na, dann lass ich das mit dem Sammelposten.
                Finde Elster viel komplizierter als die Papierbögen.

                LG Adelheid

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                  #9
                  AW: Selstständige

                  Komplizierter ist es nur beim ersten Mal.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Selstständige

                    Hallo Charlie,

                    habe noch eine Frage zur Selbstständigkeit. Wo kommen denn die Krankenversicherungszahlungen und Pflegeversicherungszahlungen, Apotheke, Krankenhaus, Reisekrankenversicherung als Selbstständiger selbst gezahlt hin?
                    Vielen Dank.

                    LG Adelheid

                    - - - Aktualisiert - - -

                    Hallo Charlie,

                    wie entferne ich die Anlage AV.
                    Vielen Dank.

                    LG Adelheid

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                      #11
                      AW: Selstständige

                      Alles in die Anlage Vorsorgeaufwand zur Einkommensteuererklärung! Die musst du der geöffneten Erklärung erst hinzufügen.

                      Dort kannst du auch die Anlage AV wieder entfernen. Ich glaube eher nicht, dass du mit ElsterFormular arbeitest!
                      Angehängte Dateien
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Selstständige

                        Hallo,
                        denke, dass ich jetzt fertig bin. Da popt ein Fehler auf: keine Angabe/ ja/ nein.
                        Ich bin doch Single.
                        Da steht Steuerpflichtige Person, nur bei Zusammenveranlagung Ehemann oder Person A (Ehegatte A/ Lebenspartner A nach dem L Part G

                        Da hatte ich keine Angabe gemacht. Aber das wäre Fehler.
                        Was ist da richtig, wenn man Single ist?

                        Vielen Dank.

                        LG Adelheid

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                          #13
                          AW: Selstständige

                          Ein Single ist die Steuerpflichtige Person, für die müssen natürlich Angaben gemacht werden.

                          Geht es um die Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand?
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Selstständige

                            Hallo Charlie,

                            toll, dass ich Sie erwische. Sie scheinen tolle Ahnung über Elster zu haben. Ohne Sie hätte ich das nicht ausfüllen können.

                            Ja, es ist in Vorsorgeaufwendungen die Zahl 11.

                            Ich bin ja Single. Aber da steht doch was von Zusammenveranlagung. Das verwirrt mich.

                            Ebenso mein Konto. Da steht auch was von Zusammenveranlagung.
                            Was soll das? Ich möchte da keine falschen Angaben machen. Ich bin doch Single.???

                            Danke für die Hilfe.

                            Ach endlich fertig. Was ein Kraus. Ich bin doch nicht für das Finanzamt angestellt.

                            LG Und alles Gute zu Palmsonntag.

                            Adelheid

                            - - - Aktualisiert - - -

                            Hallo Charlie,

                            habe natürlich von keinem etwas dazu erhalten.

                            LG Adelheid

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                              #15
                              AW: Selstständige

                              Als Single darf man im Hauptvordruck keine Angaben zur Art der Veranlagung machen!

                              In Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand dürfen nur Selbständige, die ihre Krankenversicherungsbeiträge zu 100% selbst bezahlen, Nein auswählen.

                              Arbeitnehmer, Beamte, Rentner usw. müssen dort Ja auswählen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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