Hallo,
ich habe mit Mein ELSTER meine Einkommensteuererklärungen 2018 erstellt.
Im Vergleich meiner erklärten Daten zu den Bescheiddaten ergibt sich bei
Sonderausgaben ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen
eine Differenz zu meinem Nachteil von -82 €.
In Mein ELSTER habe ich nach dem Erhalt des Bescheides alles nochmals neu eingegeben und bin wieder zu dem gleichen Ergebnis gekommen.
Meine Eingaben bestehen nur aus Datenübernahme und einem Eintrag von 11000€ Sonderzahlung an die Rentenversicherung - den genauen Ablauf der Eingaben habe ich unten aufgelistet.
Ich verstehe daher nicht, warum das Finanzamt Böblingen etwas anderes berechnet.
Mein Einspruch wurde abgelehnt - Details siehe unten.
Für 2017 hatte ich eine Einkommensteuererklärung abgegeben,
die ich genau gleich (auch mit einer Sonderzahlung an die Rentenversicherung)
durchgeführt habe und bekam auf den Cent genau den Betrag erstattet,
den Mein ELSTER vorher ausgerechnet hatte.
Die Erläuterungen in beiden Bescheiden sind dabei gleich.
(... wurde der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits ...)
Kann ich nicht davon ausgehen, dass die Berechnung mit Mein ELSTER mit der des Finanzamtes übereinstimmt?
(Werden nicht die gleichen Algorithmen verwendet?)
Was könnte die Ursache für die Abweichung sein?
Danke schon mal fürs Durchlesen.
Grüße Jörg
Eingaben in Mein ELSTER:
================================================== =============================
Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) 2018
Ohne Datenübernahme
Anlage Vorsorgeaufwand
Bescheinigungen einfüllen
- Steuerpflichtige Person, Ehemann oder Person A
- Lohnsteuerbescheinigung (vom 01.01. bis 31.12.) Name der Firma
- Religionszugehörigkeit Finanzverwaltung
- Stammdaten Finanzverwaltung
Formular mit Angaben aus den Bescheinigungen aktualisieren
Anlage Vorsorgeaufwand
1 - Beiträge zur Altersvorsorge
6
Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen -
ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden -
302 11000
Startseite des Formulars
Steuernummer
Baden-Württemberg
Steuernummer
Prüfen und Steuer berechnen
Keine Fehler gefunden
================================================== =============================
Ablehnung des Einspruchs:
================================================== =============================
lhr o.g. Einspruch ist hier form- und fristgerecht eingegangen
Die von lhnen am 03.04.2019 vorgebrachten Einwände beziehen sich lediglich auf die
Berechnung lhres Steuerprogrammes bzw. Elster. Die von lhnen benannte Elster-
Berechnung ist jedoch nicht maßgebend für die Steuerfestsetzung bzw. für Einwände
hiergegen.
Entsprechend den Erläuterungen im o.g. Einkommensteuerbescheid 2018 wurde der
Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits durch die
Berücksichtigung lhrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und
zur gesetzlichen Pflegeversicherung vollkommen ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender
Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht
möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom
16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).
Der Festsetzung liegen lhre (am 02.02.2019 um 15:42:18 Uhr) in authentifizierter
Form übermittelten Daten zu Grunde. Änderungen bei den erklärten Werten wurden
seitens des Finanzamtes nicht vorgenommen, so dass lhr Einspruch unbegründet ist.
lch bitte daher, den Einspruch innerhalb eines Monats zu begründen; andernfalls wird
über den Einspruch nach Aktenlage entschieden werden.
================================================== =============================
ich habe mit Mein ELSTER meine Einkommensteuererklärungen 2018 erstellt.
Im Vergleich meiner erklärten Daten zu den Bescheiddaten ergibt sich bei
Sonderausgaben ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen
eine Differenz zu meinem Nachteil von -82 €.
In Mein ELSTER habe ich nach dem Erhalt des Bescheides alles nochmals neu eingegeben und bin wieder zu dem gleichen Ergebnis gekommen.
Meine Eingaben bestehen nur aus Datenübernahme und einem Eintrag von 11000€ Sonderzahlung an die Rentenversicherung - den genauen Ablauf der Eingaben habe ich unten aufgelistet.
Ich verstehe daher nicht, warum das Finanzamt Böblingen etwas anderes berechnet.
Mein Einspruch wurde abgelehnt - Details siehe unten.
Für 2017 hatte ich eine Einkommensteuererklärung abgegeben,
die ich genau gleich (auch mit einer Sonderzahlung an die Rentenversicherung)
durchgeführt habe und bekam auf den Cent genau den Betrag erstattet,
den Mein ELSTER vorher ausgerechnet hatte.
Die Erläuterungen in beiden Bescheiden sind dabei gleich.
(... wurde der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits ...)
Kann ich nicht davon ausgehen, dass die Berechnung mit Mein ELSTER mit der des Finanzamtes übereinstimmt?
(Werden nicht die gleichen Algorithmen verwendet?)
Was könnte die Ursache für die Abweichung sein?
Danke schon mal fürs Durchlesen.
Grüße Jörg
Eingaben in Mein ELSTER:
================================================== =============================
Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) 2018
Ohne Datenübernahme
Anlage Vorsorgeaufwand
Bescheinigungen einfüllen
- Steuerpflichtige Person, Ehemann oder Person A
- Lohnsteuerbescheinigung (vom 01.01. bis 31.12.) Name der Firma
- Religionszugehörigkeit Finanzverwaltung
- Stammdaten Finanzverwaltung
Formular mit Angaben aus den Bescheinigungen aktualisieren
Anlage Vorsorgeaufwand
1 - Beiträge zur Altersvorsorge
6
Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen -
ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden -
302 11000
Startseite des Formulars
Steuernummer
Baden-Württemberg
Steuernummer
Prüfen und Steuer berechnen
Keine Fehler gefunden
================================================== =============================
Ablehnung des Einspruchs:
================================================== =============================
lhr o.g. Einspruch ist hier form- und fristgerecht eingegangen
Die von lhnen am 03.04.2019 vorgebrachten Einwände beziehen sich lediglich auf die
Berechnung lhres Steuerprogrammes bzw. Elster. Die von lhnen benannte Elster-
Berechnung ist jedoch nicht maßgebend für die Steuerfestsetzung bzw. für Einwände
hiergegen.
Entsprechend den Erläuterungen im o.g. Einkommensteuerbescheid 2018 wurde der
Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits durch die
Berücksichtigung lhrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und
zur gesetzlichen Pflegeversicherung vollkommen ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender
Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht
möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom
16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).
Der Festsetzung liegen lhre (am 02.02.2019 um 15:42:18 Uhr) in authentifizierter
Form übermittelten Daten zu Grunde. Änderungen bei den erklärten Werten wurden
seitens des Finanzamtes nicht vorgenommen, so dass lhr Einspruch unbegründet ist.
lch bitte daher, den Einspruch innerhalb eines Monats zu begründen; andernfalls wird
über den Einspruch nach Aktenlage entschieden werden.
================================================== =============================
Kommentar