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Das stimmt zwar, dennoch wird in den einschlägigen Buchhalterforen generell die Auffassung vertreten, alles unter 250 € direkt in den Aufwand zu buchen.
Auch dagegen spricht nichts, d. h., die Zeile 51 passt schon.
Hallo, ich bin auf der Suche nach etwas ganz anderem über den Beitrag gestolpert. Ich habe einen gebr. Laptop zu 180€ in 33 angeben (sonst keine weiteren Posten in 33). Macht der demnach in 51 mehr Sinn?
ok -> mit Buchhaltung und Kontierungen bin ich nicht so unterwegs.
Tschüß
Es wird meines Erachtens deswegen so gebucht, damit diese Anschaffungen nicht in dem gesonderten GWG-Verzeichnis erscheinen, das erst für GWG ab 250 € vorgeschrieben ist.
Bucht man ein GWG unter 250 € auf dem GWG-Konto, erscheint es nämlich ebenfalls in diesem Verzeichnis. Manchmal wurde sogar die Auffassung vertreten, man dürfe solche Anschaffungen
überhaupt nicht als GWG erfassen, wofür die aktuelle Fassung von § 6 Abs. 2 EStG aber meines Erachtens nichts hergibt.
Das stimmt zwar, dennoch wird in den einschlägigen Buchhalterforen generell die Auffassung vertreten, alles unter 250 € direkt in den Aufwand zu buchen.
Hallo,
ok -> mit Buchhaltung und Kontierungen bin ich nicht so unterwegs.
AW: GWG<250 Euro, EÜR 2018 in Zeile 33 oder Zeile 51
Wirtschaftsgüter unter 250 Euro passen immer in die Zeile 33
Das stimmt zwar, dennoch wird in den einschlägigen Buchhalterforen generell die Auffassung vertreten, alles unter 250 € direkt in den Aufwand zu buchen.
Auch dagegen spricht nichts, d. h., die Zeile 51 passt schon.
AW: GWG<250 Euro, EÜR 2018 in Zeile 33 oder Zeile 51
Hallo amn,
Wirtschaftsgüter unter 250 Euro passen immer in die Zeile 33 -> siehe Eingabehilfe: Im Fall der Bildung eines Sammelpostens können daher im Wirtschaftsjahr lediglich die Aufwendungen für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250 € als GWG (Zeile 33) berücksichtigt werden.
Zeile 51 ist für alles, was du vorher nicht unterkriegst.
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