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Rente rentenbezugsmitteilung

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    Rente rentenbezugsmitteilung

    Hallo, die Sachbearbeiterin vom Finanzamt schrieb mir ich soll in Anlage R hinweisen dass das Finanzamt bei der Veranlagung der Einkommensteuer auf die vom Rentenversicherungsträger übermittelte Rentenbezugsmitteilung zurück greifen soll.
    Nun bin ich bis Anlage R gekommen weiß aber nicht WO diesen Hinweis in dem Formular hinschreiben oder ankreuzen soll. Wenn ich in untermenues gehe werde ich nur nach irgendwelche Beträge gefragt.
    Weiß einer von euch wie oder was die Sich bearbeitet gemeint hat? Ich beziehe seit mitte 2017 Altersrente.
    Danke für...

    #2
    AW: Rente rentenbezugsmitteilung

    Dafür wäre meiner Meinung nach nur die Zeile 98 im Hauptvordruck geeignet.

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      #3
      AW: Rente rentenbezugsmitteilung

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Dafür wäre meiner Meinung nach nur die Zeile 98 im Hauptvordruck geeignet.
      Richtig, man sollte aber die Rente meiner Meinung nach trotzdem selbst in der Anlage R erklären, allein schon wegen der Steuerberechnung.

      Wenn man schon in Mein ELSTER unterwegs ist, ist es doch kein Problem, dort den Bescheinigungsabruf (bisher Belegabruf) zu beantragen.

      Dann bekommt man nicht nur den Rentenbetrag und ab 2019 auch den Rentenanpassungsbetrag zur Übernahme in die Erklärung geliefert, sondern auch die Beiträge zur KV und PV.

      Die Alternative ist, die Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt (Versichertenrente) zu beantragen: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

      Der Antrag muss nur einmal gestellt werden, ab da läuft das automatisch.

      Die Jahre 2017 und 2018 kann man anhand des Rentenbescheids und der Rentenanpassungsmitteilung auch noch manuell ermitteln, da noch kein Rentenanpassungsbetrag anzugeben ist
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Charlie,

        ist das wirklich wahr, dass bei dem Belegabruf von Elster für 2019 bei Renten auch der Rentenanpassungsbetrag erstmals enthalten ist?

        Ich wollte nur sicher gehen, da ich einen sehr schwierigen Mandanten habe, der weder die Rentenbezugsmitteilung erfragen möchte, noch erzeugt die Runterrechnung bis 2005 mir eine zu hohe Fehlerquelle. Es wäre die beste Lösung. Deswegen würde ich ihm das vorschlagen wollen.

        Gruß derUnfähige

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          #5
          Zitat von derUnfähige Beitrag anzeigen
          ist das wirklich wahr, dass bei dem Belegabruf von Elster für 2019 bei Renten auch der Rentenanpassungsbetrag erstmals enthalten ist?
          Der Bescheinigungsabruf enthält seit Anbeginn auch den Rentenanpassungsbetrag. Charlies Aussage bezog sich darauf, dass dieser bei einem Altersrentner seit 2017 für 2017 und 18 per Definition Null ist.

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            #6
            ist das wirklich wahr, dass bei dem Belegabruf von Elster für 2019 bei Renten auch der Rentenanpassungsbetrag erstmals enthalten ist?
            Die Antwort hat multi schon gegeben. Glaubt dein schwieriger Mandant etwa, er könne die Besteuerung seiner Rente so vermeiden?

            Der Bescheinigungsabruf ist allerdings nur bis 2016 zurück möglich. Falls für Jahre davor noch Erklärungen eingereicht werden müssen, geht das nur

            über die Bezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt oder man rechnet selbst zurück.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo,

              nochmals vielen Dank an Multi und Charlie. Nein. Er möchte nur erstmalig seine Steuererklärung 2019 machen und den Rentenanpassungsbetrag nur mit Rentenerhöhungszettel rauszubekommen ist ja so verdammt einfach....ich kann das Gespräch kaum wieder geben...ich ärger mich immer noch.

              Wichtig ist, dass ich für 2019 den vollen Rentenanpassungbetrag über den Bescheinigungsabruf bekomme. (; Ich will ihm keine Angriffsfläche geben.

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                #8
                Hallo derUnfähige,
                ja beim Bescheinigungsabruf ist der Anpassungsbetrag separat ausgewiesen.

                Tschüß


                P.S. du machst als "Unfähiger" Steuererklärungen für andere Personen ?

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                  #9
                  Hallo Herr Holzgoe,

                  ja, der Name ist mir spontan eingefallen, als mir mein Mandant Unfähigkeit vorwarf (; Nächstes Mal werde ich die Verträge erst nach dem Gespräch unterschreiben.

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                    #10
                    Entschuldigung Herr Holzgoe und Charlie24, ich habe jetzt den Abrufcode durchgeführt und ich die Nachricht erhalten: "Der Abruf der Bescheinigungen ist erst 1 Tag nach der Anmeldung zum Abrufverfahren möglich, da die Bescheinigungen über die Nacht gesammelt werden."

                    Dummerweise habe ich meinen Mandanten morgen früh um 10 Uhr bestellt. Ist die Bescheinigung um 0:01 vorhanden oder wirklich erst in 24 h Stunden?

                    Bitte um schnelle Hilfe.

                    Gruß der Unfähige

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                      #11
                      Hallo nochmal, es hat sich erledigt. Vielen Dank(;

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                        #12
                        ... vorhanden oder wirklich erst in 24 h Stunden?
                        Wenn du Pech hast, dauert es sogar länger als 24 Stunden, leider ! Ich habe schon häufiger erlebt, dass nach einem Tag nur die Stammdaten verfügbar waren

                        und die eigentlichen Belege erst nach 2 Tagen auf dem Abrufserver ankamen. Ich schreibe hier im Forum deshalb immer, dass es zwei Tage dauern kann, bis alle

                        Bescheinigungen abgerufen werden können.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Hallo Charlie, vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann heißt es warten warten warten.

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                            #14
                            Hallo der Unfähige,

                            und dein Mandant muss eben Morgen noch mal vorbeikommen.

                            Tschüß

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