Anlage Kind

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  • GtP
    Neuer Benutzer
    • 22.04.2019
    • 5

    #1

    Anlage Kind

    Hallo,
    ich bin geschieden, habe 2 Kinder und meine geschiedene Frau bekommt das Kindergeld. Habe keine Steuer-Ident.Nr für meine Kinder. Wie muss ich nun die Anlage Kind ausfüllen. Es kommt immer folgende Meldung:

    Der Vorname des Kindes, das Geburtsdatum des Kindes, die Höhe des für dieses Kind gezahlten Kindergeldes der Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen für dieses Kind (gegebenenfalls mit dem Wert '0') und die für die Kindergeldfestsetzung zuständige Familienkasse wurden nicht gemeinsam angegeben.

    Danke im vorraus
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    AW: Anlage Kind

    Wenn du Kindesunterhalt bezahlst, wovon ich ausgehe, musst du für jedes Kind ein Anlage Kind ausfüllen und dort jeweils den halben Kindergeldanspruch eintragen.

    Der halbe Kindergeldanspruch 2018 beläuft sich auf 1.164 €. Die zuständige Familienkasse richtet sich nach dem Wohnsitz der Mutter.

    Die Steuer-ID deiner Kinder solltest du dir von deiner geschiedenen Frau geben lassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • GtP
      Neuer Benutzer
      • 22.04.2019
      • 5

      #3
      AW: Anlage Kind

      Hallo,
      ja ich zahle Unterhalt. Meine Ex Frau weigert sich schon seit Jahren mir die Steuernummer zu geben. Bislang ging es auch immer ohne in Papierform.

      Wenn ich den hälftigen Kindergeldsatz eintrage, springt es gleich immer weiter zum Feld Adresse im Ausland.

      Gruß GtP

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45997

        #4
        AW: Anlage Kind

        Wenn ich den hälftigen Kindergeldsatz eintrage, springt es gleich immer weiter zum Feld Adresse im Ausland.
        Mit welcher Anwendung erstellst du die Steuererklärung?

        Bei einem Wohnsitz im Inland ist die Zeile 8 auszufüllen, nicht die Zeile 9!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • GtP
          Neuer Benutzer
          • 22.04.2019
          • 5

          #5
          AW: Anlage Kind

          Mit dem Elster Online Programm.

          Zeile 8 und 9 sind beides für Wohnsitz im Ausland

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45997

            #6
            AW: Anlage Kind

            Ich habe kein Problem, einen Wohnsitz im Inland einzutragen, auch wenn die Zeilennummern für In- und Ausland identisch sind.

            Die fehlende ID wird derzeit noch nicht beanstandet, das kommt aber sicher irgendwann.
            Angehängte Dateien
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            • GtP
              Neuer Benutzer
              • 22.04.2019
              • 5

              #7
              AW: Anlage Kind

              Hallo,

              OK und Danke. Hat jetzt funktioniert.

              Jetzt habe ich alles ausgefüllt und es prüfen lassen. Da wird mir angezeigt, dass bei einem Kind das Verhältnis zum Kind nicht eingetragen ist. Habe ich aber eingtragen bzw. angeklickt. Könnte es daran liegen das es Zwillinge sind? Somit kann keine Vorabberchnung erfolgen

              Danke schon einmal im voraus

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45997

                #8
                AW: Anlage Kind

                Du musst bei jedem Kind auch das Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person (deiner geschiedenen Frau) ausfüllen. Bitte überprüfen!

                Ich habe bei mir für Testzwecke momentan nur eine Anlage Kind ausgefüllt, kann deshalb das Problem nicht sofort nachstellen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • GtP
                  Neuer Benutzer
                  • 22.04.2019
                  • 5

                  #9
                  AW: Anlage Kind

                  Aha..........OK..........werde ich machen.

                  Danke

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