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Stimmt Berechnung von Elster von Einkommenssteuer?

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Stimmt Berechnung von Elster von Einkommenssteuer?

    Zitat von fantfragt Beitrag anzeigen
    Jetzt noch eine Frage: Ich habe ja schon die Formulare abgeschickt zum Fianzamt? Soll ich die richtigen einfach noch mal schicken, oder was?
    Hallo fantfragt,

    das wäre die sicherste Variante, bevor du dem Finanzamt irgendwie mitteilst, was du wo und warum doppelt oder falsch eingetragen hast.
    Das Finanzamt bekommt, ja alle Daten auch elektronisch übermittelt und müsste eigentlich darüber stolpern, dass keine Einkommensersatzleistungen vorliegen.

    Tschüß

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  • fantfragt
    antwortet
    AW: Stimmt Berechnung von Elster von Einkommenssteuer?

    Ich habe den Fehler gefunden!!!
    Ich habe dummerweise unsere Gehaelter komplett auch noch beim Hauptdruck/ Einkommensersatzleistungen eingetragen!! Das wurde dann alles doppelt gerechnet oder so!

    Also war gut noch mal alles hochzuladen und durchzugehen!!! Danke fuer diesen Hinweis, so habe ich noch mal alles durchgeschaut!


    Jetzt noch eine Frage: Ich habe ja schon die Formulare abgeschickt zum Fianzamt? Soll ich die richtigen einfach noch mal schicken, oder was?

    Danke fuer eure Hilfe!

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Stimmt Berechnung von Elster von Einkommenssteuer?

    Bei einem zu versteuerndem Einkommen von 40.500 € beträgt die Steuer nach der Splittingtabelle 5.066 €.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Stimmt Berechnung von Elster von Einkommenssteuer?

    Ohne Mitteilung weiterer Details zu den Inhalten der Erklärung tun wir uns mit Ideen schwer.

    Solange sich inhaltlich nichts geändert hat, bringt eine erneute Übermittlung doch überhaupt nichts. Entweder es sind ernsthafte Fehler in der Erklärung

    oder es sind Fehler beim Lohnsteuereinbehalt passiert, was allerdings selten vorkommt.

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  • fantfragt
    antwortet
    AW: Stimmt Berechnung von Elster von Einkommenssteuer?

    Hallo ihr,
    danke fuer eure schnelle Antwort!
    Anlage Vorsorge hatte ich dabei! Habe ich gerade noch mal gepreuft und bin wie es vorgeschlagen habt vorgegangen. Daten noch mal uebertragen. Bleibt alles beim Alten. Noch andere Ideen? Bei 9 ergaenzende Angaben, muss ich da was beachten?

    Danke fuer eure Hilfe und Geduld!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Stimmt Berechnung von Elster von Einkommenssteuer?

    Starte die Erklärung erneut aus dem bereits übermittelten Formular heraus und schau dann nach, ob du die Anlage Vorsorgeaufwand beigefügt hattest.

    Wenn die vergessen wurde, fügst du sie dem neuen Entwurf hinzu und erklärst dort die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung usw.

    Dann übermittelst du die ergänzte Erklärung erneut! Die Steuerberechnung vorher nicht vergessen.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Stimmt Berechnung von Elster von Einkommenssteuer?

    Zitat von fantfragt Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Elster gibt bei der Vorabberchnung an, dass wir bei einem versteuernden Einkommen von 40590 eine Einkommenssteuer von 9658 Euro nach dem Splittingtarif zahlen muessen. Das bedeutet fuer uns eine Nachzahlung von 4148 Euro. Alle Splittingtabellen und Rechner im Internet sagen etwas anderes. Welcher Fehler koennte sich eingeschlichen habe? Oder ist diese Berchung korrekt und? Kann mir jemand weiter helfen? Ich und wir sind wegen dieser drohenden Nachzahlung sehr verzweifelt.
    Habe die Erklaerung gestern schon abgeschickt.

    Der Bescheid laesst ja wahscheinlich noch auf sich warten...

    Danke schon mal fuer eure Hilfe
    Hallo,

    Ich denke, du hast die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen

    Gruß FIGUL

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  • fantfragt
    hat ein Thema erstellt Stimmt Berechnung von Elster von Einkommenssteuer?.

    Stimmt Berechnung von Elster von Einkommenssteuer?

    Hallo,
    Elster gibt bei der Vorabberchnung an, dass wir bei einem versteuernden Einkommen von 40590 eine Einkommenssteuer von 9658 Euro nach dem Splittingtarif zahlen muessen. Das bedeutet fuer uns eine Nachzahlung von 4148 Euro. Alle Splittingtabellen und Rechner im Internet sagen etwas anderes. Welcher Fehler koennte sich eingeschlichen habe? Oder ist diese Berchung korrekt und? Kann mir jemand weiter helfen? Ich und wir sind wegen dieser drohenden Nachzahlung sehr verzweifelt.
    Habe die Erklaerung gestern schon abgeschickt.

    Der Bescheid laesst ja wahscheinlich noch auf sich warten...

    Danke schon mal fuer eure Hilfe
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