Hi,
soweit ich weiß, kann man die AN-Sparzulage nur beantragen, wenn das zu versteuernde Einkommen (bin verheiratet) 35.800 Euro nicht übersteigt.
In unserem Fall tut es das, daher habe ich in Zeile 91 / Punkt 14 im Hauptvordruck keinen Haken gesetzt.
Wenn ich nun im Elsterportal auf Prüfung meiner Eingabedaten klicke, wird mir folgender Fehler angezeigt:
Es wurde angegeben, dass die Einkommensteuererklärung den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage umfasst. Es wurde jedoch nicht angegeben, dass für alle vom Anbieter übermittelten elektronischen Vermögensbildungsbescheinigungen die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt wird.
Ich habe dies aber nirgendwo so angegeben.
Soll ich da einfach die Häkchen reinmachen und das Finanzamt lehnt den Antrag dann eh ab und alles ist gut oder wie kann ich den Fehler im Portal beseitigen?
Danke schonmal für eure Hilfe!
soweit ich weiß, kann man die AN-Sparzulage nur beantragen, wenn das zu versteuernde Einkommen (bin verheiratet) 35.800 Euro nicht übersteigt.
In unserem Fall tut es das, daher habe ich in Zeile 91 / Punkt 14 im Hauptvordruck keinen Haken gesetzt.
Wenn ich nun im Elsterportal auf Prüfung meiner Eingabedaten klicke, wird mir folgender Fehler angezeigt:
Es wurde angegeben, dass die Einkommensteuererklärung den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage umfasst. Es wurde jedoch nicht angegeben, dass für alle vom Anbieter übermittelten elektronischen Vermögensbildungsbescheinigungen die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt wird.
Ich habe dies aber nirgendwo so angegeben.
Soll ich da einfach die Häkchen reinmachen und das Finanzamt lehnt den Antrag dann eh ab und alles ist gut oder wie kann ich den Fehler im Portal beseitigen?
Danke schonmal für eure Hilfe!
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