Hallo,
ich habe im letzten Jahr eine Abfindung nach den §§ 9 und 10 des KSchG erhalten. Diese wurde auch in einem Betrag (noch keine Steuer, etc. abgezogen) ausgezahlt, jedoch nicht auf der Lohnsteuerbescheinigug vermerkt. Wo trage ich diese nun ein, damit z.B. die 1/5 Regelung in Kraft tritt?
ich habe im letzten Jahr eine Abfindung nach den §§ 9 und 10 des KSchG erhalten. Diese wurde auch in einem Betrag (noch keine Steuer, etc. abgezogen) ausgezahlt, jedoch nicht auf der Lohnsteuerbescheinigug vermerkt. Wo trage ich diese nun ein, damit z.B. die 1/5 Regelung in Kraft tritt?

trage ich es in Zeile 21 ein, müsste ich nachzahlen
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