Kirchensteuer

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  • Ste1uer
    Neuer Benutzer
    • 23.04.2019
    • 8

    #1

    Kirchensteuer

    Hallo,

    ich bin selbstständig. Was muss in Elster bei Kirchensteuer in 43 gewählt werden (haben auch selbständige Lohnsteuerbescheinigungen ?) und wie berechnet sich dort der Betrag der Kirchensteuer?
    Ich habe gelesen, daß man die Kirchensteuer über die Einkommensteuer berechnet. Zur Sicherheit frage ich lieber nach, ob ich es richtig verstanden habe :
    Unabhängig von der Religion berechnet man die Kirchensteuer als Einkommenssteuer multipliziert mit 0,09 (9%) in Hessen ?. Dafür sollte man aber die Einkommenssteuer zuerst selbst berechnen? (was ich aber noch nicht gemacht habe).
    Zuletzt geändert von Ste1uer; 01.05.2019, 15:53.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    AW: Kirchensteuer

    Selbständige wählen keine Kirchenlohnsteuer aus, sondern allenfalls Kirchensteuer-Vorauszahlungen und Kirchensteuer-Nachzahlung, falls 2018 entsprechende Zahlungen geleistet wurden!

    Man muss da keine geschuldete Kirchensteuer berechnen, man darf nur die tatsächlich im Steuerjahr geleisteten Zahlungen eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Ste1uer
      Neuer Benutzer
      • 23.04.2019
      • 8

      #3
      AW: Kirchensteuer

      Ich habe im Oktober 2018 mit der selbständigen Tätigkeit angefangen. D.h in 2018 habe ich keine Kirchensteuer bezahlt .
      Damit ist der Punkt 43 nicht relevant für mich.

      Ich weiß nur , daß ich für 2018 Kirchensteuer bezahlen muss. Gibt es irgendwo bei der Steuererklärung eine Stelle, wo ich bzgl. Kirchensteuer doch noch etwas eintragen muss?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        AW: Kirchensteuer

        Zitat von Ste1uer Beitrag anzeigen
        Ich habe im Oktober 2018 mit der selbständigen Tätigkeit angefangen. D.h in 2018 habe ich keine Kirchensteuer bezahlt .
        Damit ist der Punkt 43 nicht relevant für mich.

        Ich weiß nur , daß ich für 2018 Kirchensteuer bezahlen muss. Gibt es irgendwo bei der Steuererklärung eine Stelle, wo ich bzgl. Kirchensteuer doch noch etwas eintragen muss?
        Du musst im Hauptvordruck deine Konfession auswählen, sonst nichts.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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