Hallo,
sitze gerade an meiner USt-Erklärung 2018 und bin über ein Detail gestolpert.
Ich bin selbstständiger Übersetzer und alle meine Kunden haben ihren Sitz in den USA und anderen Drittländern, d.h. es handelt sich um "übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)". Diese Umsätze trage ich in der entsprechenden Zeile 116 ein.
Unklar ist mir gerade, ob ich diese Umsätze auch in Zeile 117 ("In den Zeilen 113, 115 und 116 enthaltene Umsätze, die nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG den. Vorsteuerabzug ausschließen") eintragen muss oder das Feld leer lassen soll.
Vielen Dank!
sitze gerade an meiner USt-Erklärung 2018 und bin über ein Detail gestolpert.
Ich bin selbstständiger Übersetzer und alle meine Kunden haben ihren Sitz in den USA und anderen Drittländern, d.h. es handelt sich um "übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)". Diese Umsätze trage ich in der entsprechenden Zeile 116 ein.
Unklar ist mir gerade, ob ich diese Umsätze auch in Zeile 117 ("In den Zeilen 113, 115 und 116 enthaltene Umsätze, die nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG den. Vorsteuerabzug ausschließen") eintragen muss oder das Feld leer lassen soll.
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