Hallo, ich - Jahrgang 1957 - brüte gerade über der Steuererklärung für 2018 und weiß nicht, ob ich in Anlage R, Zeile 31 überhaupt was eintragen muss.
- bin seit 2011 in Erwerbsminderungsrente (VW Werk)
- bekomme also von der DRV Rente UND eine Betriebsrente
Bis 2016 hat ein Steuerberater meine Erklärung gemacht, dann bin ich umgezogen, seitdem versuche ich mich selbst daran. Mein Steuerberater hat NIE einen Betrag eingetragen, blieb mir jedoch eine Erklärung warum und wieso weshalb nicht, schuldig.
Für 2017 (erstmals alleine und online übermittelt) hab ich auch nichts eingetragen und dachte, wenn was falsch ist, wird das Finanzamt das schon im Bescheid berichtigen.
Ich stehe gerade auf der Leitung und möchte gerne mal wissen, ob die Betriebsrente von VW überhaupt eingetragen werden muss.
Danke schonmal falls mir jemand antwortet
- bin seit 2011 in Erwerbsminderungsrente (VW Werk)
- bekomme also von der DRV Rente UND eine Betriebsrente
Bis 2016 hat ein Steuerberater meine Erklärung gemacht, dann bin ich umgezogen, seitdem versuche ich mich selbst daran. Mein Steuerberater hat NIE einen Betrag eingetragen, blieb mir jedoch eine Erklärung warum und wieso weshalb nicht, schuldig.
Für 2017 (erstmals alleine und online übermittelt) hab ich auch nichts eingetragen und dachte, wenn was falsch ist, wird das Finanzamt das schon im Bescheid berichtigen.
Ich stehe gerade auf der Leitung und möchte gerne mal wissen, ob die Betriebsrente von VW überhaupt eingetragen werden muss.
Danke schonmal falls mir jemand antwortet
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