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Änderung des Steuerbescheides

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    Änderung des Steuerbescheides

    Habe die Einkommenssteuererklärung über Elster Online gemacht, Steuerbescheid ist schon da und habe jetzt festgestellt das ich die Anlage AV vergessen habe anzugeben.
    Wie kann ich die nachträglich über Elster einreichen und gibt es da eine Frist einzuhalten?

    #2
    AW: Änderung des Steuerbescheides

    Die Frist entnimmst Du der Rechtsbehelfsbelehrung des Papierbescheids, also Absendetag plus 3 Tage plus einen Monat, Besonderheiten mit Wochenenden und Feiertagen lasse ich jetzt mal.

    Die Anlage AV kann nicht separat versandt werden, sondern Du musst die vollständige korrigierte Erklärung einreichen. Den SEPARATEN Einspruch aber nicht vergessen.

    Und zu allererst einmal prüfen, ob MIT der Anlage AV überhaupt eine andere Steuer herauskommt. Denn die Anlage AV führt nur dazu, dass eine Günstigerprüfung angestoßen wird. Und wenn die zum Ergebnis führt, dass der Sonderausgabenabzug laut Anlage AV ungünstiger ist, kannst Du Dir die Arbeit sparen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Änderung des Steuerbescheides

      Die Übersendung einen überarbeiteten Erklärung ist nicht ausreichend,
      ist zwar irgendwie paradox,
      es muss zusätzlich ein Einspruch eingelegt werden.

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        #4
        AW: Änderung des Steuerbescheides

        Eigentlich ist es eher andersrum. Auf die berichtigte Erklärung kann verzichtet werden, dafür braucht man einen Änderungsantrag oder Einspruch, in dem man sagt, was man will.

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          #5
          AW: Änderung des Steuerbescheides

          Auf die berichtigte Erklärung kann verzichtet werden, dafür braucht man einen Änderungsantrag oder Einspruch, in dem man sagt, was man will.
          Das ist auch meine Erfahrung! Um selbst prüfen zu können, ob die Günstigerprüfung überhaupt greift, macht es zwar Sinn, die Erklärung neu anzulegen, neu übermitteln

          sollte man aber nur nach Absprache mit dem Finanzamt. In der Regel ist das nicht erforderlich.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Änderung des Steuerbescheides

            Das Finanzamt verzichtet zwar häufig tatsächlich darauf, aber um irgendwelchen eventuellen Ratespielchen mit unmittelbarer oder mittelbarer Begünstigung oder bei der Kinderzuordnung vorzubeugen sollte der Vergesser m.E. durchaus seine Arbeit tun, damit nicht danach das zweite Einspruchsverfahren nötig wird.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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