Hallo zusammen,
ich habe leider ein Verständnisproblem und bevor ich etwas falsch ausfülle wollte ich Euch gerne fragen.
Es geht um die Umsatzsteuererkärung 2018 Zeile 33 und Zeile 34.
Hier heißt:
B. Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UStG)
...Die Zeilen 33 und 34 sind nur auszufüllen, wenn der Umsatz2017 (zuzüglich Steuer) nicht mehr als
...17 500 EUR betragen hat und auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG nicht verzichtet worden ist
33 ..... Umsatz im Kalenderjahr 2017 (Berechnung nach § 19 Abs. 1 und 3 UStG) ...... volle EUR: [Feld 238]
34 ..... Umsatz im Kalenderjahr 2018 (Berechnung nach § 19 Abs. 1 und 3 UStG) ...... volle EUR: [Feld 239]
Eckdaten:
2015, 2016 und 2017 war ich Kleinunternehmer.
seit 2018 bin ich "normaler" Unternehmer und weise die Steuer auf meinen Rechnungen aus.
Umsatz 2017: ~ 10.000 EUR
Umsatz 2018: ~ 15.000 EUR
Meine Frage an Euch:
Ist es richtig, dass ich nur die Zeile 33 (Umsatz im Kalenderjahr 2017) ausfülle und die Zeile 34 leer lasse?
Danke im Voraus
ich habe leider ein Verständnisproblem und bevor ich etwas falsch ausfülle wollte ich Euch gerne fragen.
Es geht um die Umsatzsteuererkärung 2018 Zeile 33 und Zeile 34.
Hier heißt:
B. Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UStG)
...Die Zeilen 33 und 34 sind nur auszufüllen, wenn der Umsatz2017 (zuzüglich Steuer) nicht mehr als
...17 500 EUR betragen hat und auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG nicht verzichtet worden ist
33 ..... Umsatz im Kalenderjahr 2017 (Berechnung nach § 19 Abs. 1 und 3 UStG) ...... volle EUR: [Feld 238]
34 ..... Umsatz im Kalenderjahr 2018 (Berechnung nach § 19 Abs. 1 und 3 UStG) ...... volle EUR: [Feld 239]
Eckdaten:
2015, 2016 und 2017 war ich Kleinunternehmer.
seit 2018 bin ich "normaler" Unternehmer und weise die Steuer auf meinen Rechnungen aus.
Umsatz 2017: ~ 10.000 EUR
Umsatz 2018: ~ 15.000 EUR
Meine Frage an Euch:
Ist es richtig, dass ich nur die Zeile 33 (Umsatz im Kalenderjahr 2017) ausfülle und die Zeile 34 leer lasse?
Danke im Voraus
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