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AHW Baukindergeld, keine Steuerberechnung möglich

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    AHW Baukindergeld, keine Steuerberechnung möglich

    Hallo Zusammen,
    ich habe folgende Fehlermeldung nach Beendigung der Steuererklärung erhalten und kann somit auch keine Berechnung durchführen lassen. Hat jemand eine Idee?



    AHW --> Abbruch-Hinweise
    Sie haben Angaben zu Kindern für das sogenannte Baukindergeld gemacht, jedoch keine Angaben zum Abzugsbetrag.
    DHW -->Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.

    #2
    AW: AHW Baukindergeld, keine Steuerberechnung möglich

    Hallo Evomind,

    du machst ja recht wenige Angaben -> welche Anlage bringt denn den Fehler ?
    Hast du etwa die Anlage FW ausgefüllt ?

    Vielleicht liest du mal hier und dein Problem klärt sich -> https://forum.elster.de/anwenderforu...=Baukindergeld

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: AHW Baukindergeld, keine Steuerberechnung möglich

      genau das ist ja mein Problem, dass ich keine Infos weiter erhalten habe. Ich finde nicht mal etwas zu diesem Baukindergeld.
      Die Steuererkl. ist fertig und ohne Fehler! Nächster Schritt wäre prüfen und Berechnung, aber es findet keine Berechnung statt, nur diese Angabe, s. u..
      Deinen link hatte ich schon gefunden, aber er hilft mir nicht!

      das ist alles was ich dazu ausgewiesen bekomme:
      AHW Abbruch-Hinweise
      Sie haben Angaben zu Kindern für das sogenannte Baukindergeld gemacht, jedoch keine Angaben zum Abzugsbetrag.
      DHW Dokumentations-Hinweise
      Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!

      Kommentar


        #4
        AW: AHW Baukindergeld, keine Steuerberechnung möglich

        Ich habe doch in dem anderen Thread geschrieben, dass das neue Baukindergeld über die KfW abgewickelt wird.

        Warum hast du denn die Anlage FW überhaupt beigefügt? Hast du in ein Denkmal investiert?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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