Ich mache die Steuererklärung für 2018. Bei " 2 - Angaben zur Begünstigungsart" soll ich die " Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2017" angeben.
Den Wert kann ich aus der "Meldebescheinigung zur Sozialversicherung" übernehmen. Komisch dass das nicht beim Belegabruf mitkam.
Ich bin während in 2017 in Rente gegangen, muss da die Rente noch dazu addiert werden?
Den Wert kann ich aus der "Meldebescheinigung zur Sozialversicherung" übernehmen. Komisch dass das nicht beim Belegabruf mitkam.
Ich bin während in 2017 in Rente gegangen, muss da die Rente noch dazu addiert werden?
Kommentar