Hallo liebes Forum,
ich hätte eine Frage, bezüglich meiner Steuererklärung.
Ich habe letztes Jahr (2018) als Student in Nürnberg nebenbei ein Kleingewerbe gehabt und habe damit nur ein wenig nebenbei verdient. Meine letzte Steuererklärungen habe ich daher in Nürnberg gemacht. Nun ist es so, dass ich im Dezember 2018 nach Berlin gezogen bin und hier arbeite. Meine Steuererklärung als Arbeitnehmer habe ich für das Finanzamt in Berlin gemacht und schon abgeschickt. Die andere Steuererklärung als Selbstständiger habe ich für das Finanzamt Nürnberg gemacht und frage mich nun vor dem abschicken, ob es ok ist, dass ich jetzt zwei "ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2018" ausgefüllt habe. Einmal als Arbeitnehmer und einmal als Selbstständiger, die dann an zwei verschiedene Finanzämter gehen?
Vielen Dank schon mal!
ich hätte eine Frage, bezüglich meiner Steuererklärung.
Ich habe letztes Jahr (2018) als Student in Nürnberg nebenbei ein Kleingewerbe gehabt und habe damit nur ein wenig nebenbei verdient. Meine letzte Steuererklärungen habe ich daher in Nürnberg gemacht. Nun ist es so, dass ich im Dezember 2018 nach Berlin gezogen bin und hier arbeite. Meine Steuererklärung als Arbeitnehmer habe ich für das Finanzamt in Berlin gemacht und schon abgeschickt. Die andere Steuererklärung als Selbstständiger habe ich für das Finanzamt Nürnberg gemacht und frage mich nun vor dem abschicken, ob es ok ist, dass ich jetzt zwei "ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2018" ausgefüllt habe. Einmal als Arbeitnehmer und einmal als Selbstständiger, die dann an zwei verschiedene Finanzämter gehen?
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