AW: Fragen zur Anlage Kind
Nun, die zutreffende Antwort steht auch in der amtlichen Anleitung zur Anlage Kind:
Hat dagegen ein Elternteil Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 10 bis 15 und 40 bis 45), weil der halbe Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen wurde,
ist bei diesem der volle Anspruch auf Kindergeld anzusetzen, und zwar unabhängig davon, an wen das Kindergeld ausgezahlt wurde.
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AW: Fragen zur Anlage Kind
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenNein, die Antwort hatte ich doch schon gegeben.
Danke fürs klarstellen.
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AW: Fragen zur Anlage Kind
Zitat von Febedie Beitrag anzeigenIst denn der Anspruch des leiblichen Vaters noch gegeben, wenn er seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt?
Beim Kindergeldanspruch ist in solchen Fällen der volle Jahresanspruch einzutragen, das sind 2.328 €. Der leibliche Vater kommt nach Angabe seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nach.
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AW: Fragen zur Anlage Kind
Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenauch der leibliche Vater hat einen Anspruch auf das halbe Kindergeld, das mit dem Unterhaltsanspruch verrechnet wird. Wichtig ist der Anspruch, nicht die erhaltene Zahlung.
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AW: Fragen zur Anlage Kind
Du hast das Thema im Unterforum für ElsterFormular eröffnet. Das ist ein Windows-Programm, das die Steuerverwaltung momentan noch parallel zur Webanwendung anbietet.
Wir haben hier für jede Anwendung ein eigenes Unterforum, weil sich die Programmbedienung teilweise deutlich unterscheidet.
Die steuerlichen Ergebnisse sollten identisch sein. Hat denn die Steuerberechnung nach Ergänzung der Angaben zum leiblichen Vater funktioniert?
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AW: Fragen zur Anlage Kind
Wo "Mein Elster" drauf steht, d.h. die kostenlose plattformunabhängige Webanwendung, ist auch "Mein Elster" drin, so dass man dann auch das Unterforum "Mein Elster" verwenden sollte. Ich verschiebe mal.
Wo NICHT "Elsterformular", d.h. die kostenlose Windows-Anwendung zum Installieren auf dem PC, drauf steht, ist auch kein Elsterformular drin, so dass man dann auch nicht das Unterforum "Elsterformular" verwenden sollte.
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AW: Fragen zur Anlage Kind
kann ich nicht wirklich beantworten , hab mich bei Elster angemeldet und dann da das Formular online ausgefüllt.
was ist denn der Unterschied ? hab das Ausgefüllte Formular nun weg geschickt , online.... war das falsch / dumm ?
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AW: Fragen zur Anlage Kind
Wenn bereits der Antrag in Zeile 40 (Kennzahl 36) gestellt wurde, schließt das den Antrag in Zeile 42 (Kennzahl 39) mit ein.
Beim Kindergeldanspruch ist in solchen Fällen der volle Jahresanspruch einzutragen, das sind 2.328 €. Der leibliche Vater kommt nach Angabe seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nach.
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Nachfrage zur Anwendung:
Nach den im ersten Beitrag angegebenen Kennzahlen wird die Erklärung mit der Webanwendung Mein ELSTER erstellt, nicht mit ElsterFormular?
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AW: Fragen zur Anlage Kind
auch der leibliche Vater hat einen Anspruch auf das halbe Kindergeld, das mit dem Unterhaltsanspruch verrechnet wird. Wichtig ist der Anspruch, nicht die erhaltene Zahlung.
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AW: Fragen zur Anlage Kind
Mahlzeit und danke für die schnelle reaktion !!
ich glaube wir bekommen für beide Kinder volles Kindergeld. d.h. wir bekommen 388 Euro meine ich, sagte meine Frau.
also dann die 194x12 eingeben , richtig ?
bei der " Fondsgebundene Rentenversicherung " wusste ich es nicht , die läuft noch 8 / 15 jahre ...
danke werd dann mal ausfüllen gehen.
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AW: Fragen zur Anlage Kind
1. ja
2. ja
3. ja,
4. Jahresbetrag ggf, nur hälftiger Anspruch bei Kind 1
5. m. E. steuerlich irrelevant
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Fragen zur Anlage Kind
Guten Morgen Leute
Ich bin 46j , Verheiratet und habe 2 Kinder.
Ich habe nun das erste mal ELSTER benutzt , bin auch recht gut durch gekommen ( dachte ich ). Nachdem ich nun alles eingegeben habe und auf " Pruefen und Steuer berechnen" geklickt habe kommt :
Es sind keine Fehler vorhanden.
Hier kann eine vorlaeufige unverbindliche Steuerberechnung durchgefuehrt werden. Im naechsten Schritt erhalten Sie eine uebersicht Ihrer Eingaben und koennen das Formular versenden.
Anlage Kind: Fuer ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhaeltnis nicht plausibel.
Ich bin nun bei Kind 1 - Kind 1 ist die 10jaehrige, leibliche Tochter meiner Frau , sie ist mein "stiefkind" , sie hat eine Namensschenkung aber ich habe sie bisher nicht adoptiert. Der leibliche Vater bezahlt kein Unterhalt und hat auch kein Umgangsrecht, sie lebt ausschliesslich bei uns. Leider gibt es fuer Verheiratete auch kein UVG mehr.
Ich, Person A habe nun eingegeben
Kindschaftsverhaeltnis : Enkelkind / Stiefkind
Kindschaftsverhaeltnis bestand vom - bis 1.1.-31.12.
Kindschaftsverhaeltnis zur Ehefrau / Person B
Kindschaftsverhaeltnis : leibliches Kind / Adpotivkind
Kindschaftsverhaeltnis bestand vom - bis 1.1.-31.12.
Muss ich nun fuer den leiblichen Vater das folgende Ausfuellen ?
Kindschaftsverhaeltnis zu einer anderen Person
Im weiteren Verlauf hab ich dann folgende Eintragungen gemacht
uebertragung, weil der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt oder nicht unterhaltspflichtig ist
habe ich angeklickt
Ich beantrage den vollen Kinderfreibetrag und den vollen Freibetrag fuer den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, weil der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75 Prozent nachkommt oder mangels Leistungsfaehigkeit nicht unterhaltspflichtig ist
Kennzahl 136
Muss / kann / soll ich dann noch folgendes Auswaehlen ?
uebertragung vom anderen Elternteil
Ich beantrage den vollen Freibetrag fuer den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, weil das minderjaehrige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war.
Kennzahl 139
Eine Frage noch zum Kindergeld ;
Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen fuer 2018
was gebe ich da ein , Monatlich 194 Euro oder fuer das ganze Jahr 2328 Euro ?
und eine weitere Frage :
ich habe 2017 fuer beide Kinder eine " Fondsgebundene Rentenversicherung " bei der Provinzial abgeschlossen. Sie sollen wenn sie 18 sind etwas Geld bekommen um z.b. den Fuehrerschein zu machen. Das sind fuer jedes Kind 30 Euro im Monat. Kann ich davon was absetzen ? Wenn ja wo , in welchem Teil muss ich das eintragen ?
Ich hoffe das waren nicht zu viele Fragen , danke fuer Eure zeit !!
mfg StephanZuletzt geändert von stephNRW; 14.05.2019, 11:53.Stichworte: -
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