Hallo zusammen,
wir sind eine GbR (Musikgruppe) und fallen unter die Kleinunternehmer-Regelung, erstellen also keine Bilanz oder dergleichen. Wir teilen einfach nach unseren Auftritten entsprechend unseres Vertrages anteilig den Gewinn auf und entnehmen ihn dann auch im Laufe des Jahres immer mal wieder vom Gesellschafts-Konto.
Nun die Frage: Müssen wir diese Entnahmen als Privatentnahmen oder irgendwie angeben? Oder reicht, wenn wir einfach in der gesonderten/einheitlichen Feststellung und Anlage FB den Gewinnverteilungsschlüssel als Bruch angeben, woraus ja ersichtlich wird, welcher Gewinn wem zuteil wird und was jeder entsprechend anschließend in seiner eigenen Anlage S als Einkünfte aus 1. Beteiligung angibt.
In unserem Vertrag steht dazu: "Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden anteilig gleichmäßig auf die Gesellschafter aufgeteilt. Keinem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung zu. Jedem Gesellschafter steht ein Entnahmerecht zu."
Vorab vielen Dank!
wir sind eine GbR (Musikgruppe) und fallen unter die Kleinunternehmer-Regelung, erstellen also keine Bilanz oder dergleichen. Wir teilen einfach nach unseren Auftritten entsprechend unseres Vertrages anteilig den Gewinn auf und entnehmen ihn dann auch im Laufe des Jahres immer mal wieder vom Gesellschafts-Konto.
Nun die Frage: Müssen wir diese Entnahmen als Privatentnahmen oder irgendwie angeben? Oder reicht, wenn wir einfach in der gesonderten/einheitlichen Feststellung und Anlage FB den Gewinnverteilungsschlüssel als Bruch angeben, woraus ja ersichtlich wird, welcher Gewinn wem zuteil wird und was jeder entsprechend anschließend in seiner eigenen Anlage S als Einkünfte aus 1. Beteiligung angibt.
In unserem Vertrag steht dazu: "Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden anteilig gleichmäßig auf die Gesellschafter aufgeteilt. Keinem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung zu. Jedem Gesellschafter steht ein Entnahmerecht zu."
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