Hallo, ich hab ein kleines Problem: ich habe in meiner Steuererklärung, die ich gerade mache, einen Minusbetrag bei Vorsorgeaufwand (genauer: Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) eingetragen. Diese habe ich aus meiner Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers so übernommen. Es ist auch korrekt, da mir die gezahlten Beiträge aus 2017 in 2018 komplett erstattet wurden, da ich in der Arbeitslosenversicherung nicht versichert bin und mein Arbeitgeber das falsch eingetragen (und abgezogen) hatte.
Die Prüfung der Eingaben ergab auch keine Fehler, der Minusbetrag wurde ohne Meckern anerkannt.
Allerdings schlägt jetzt die Vorausberechnung fehl, mit dem Hinweis, dass eben ein Minusbetrag angegeben wurde und ich das korrigieren soll.
Nun ist das aber ja korrekt so.
Kann ich dem Programm das irgendwie mitteilen? Ich hätte schon ganz gern eine Vorausberechnung, da ich wissen muß wie hoch eine evtl. Nachforderung ausfällt, damit ich diese mir dann auch "leisten" kann. Dh. ich schicke die Steuererklärung erst ab, wenn die Forderung gedeckt ist. Ohne Vorausberechnung ist mir das reichlich unsicher.
Danke für jeden Hinweis!
Die Prüfung der Eingaben ergab auch keine Fehler, der Minusbetrag wurde ohne Meckern anerkannt.
Allerdings schlägt jetzt die Vorausberechnung fehl, mit dem Hinweis, dass eben ein Minusbetrag angegeben wurde und ich das korrigieren soll.
Nun ist das aber ja korrekt so.
Kann ich dem Programm das irgendwie mitteilen? Ich hätte schon ganz gern eine Vorausberechnung, da ich wissen muß wie hoch eine evtl. Nachforderung ausfällt, damit ich diese mir dann auch "leisten" kann. Dh. ich schicke die Steuererklärung erst ab, wenn die Forderung gedeckt ist. Ohne Vorausberechnung ist mir das reichlich unsicher.
Danke für jeden Hinweis!
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