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Vorausberechnung nicht möglich - Minusbetrag bei Arbeitslosenversicherung

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    Vorausberechnung nicht möglich - Minusbetrag bei Arbeitslosenversicherung

    Hallo, ich hab ein kleines Problem: ich habe in meiner Steuererklärung, die ich gerade mache, einen Minusbetrag bei Vorsorgeaufwand (genauer: Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) eingetragen. Diese habe ich aus meiner Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers so übernommen. Es ist auch korrekt, da mir die gezahlten Beiträge aus 2017 in 2018 komplett erstattet wurden, da ich in der Arbeitslosenversicherung nicht versichert bin und mein Arbeitgeber das falsch eingetragen (und abgezogen) hatte.
    Die Prüfung der Eingaben ergab auch keine Fehler, der Minusbetrag wurde ohne Meckern anerkannt.
    Allerdings schlägt jetzt die Vorausberechnung fehl, mit dem Hinweis, dass eben ein Minusbetrag angegeben wurde und ich das korrigieren soll.
    Nun ist das aber ja korrekt so.
    Kann ich dem Programm das irgendwie mitteilen? Ich hätte schon ganz gern eine Vorausberechnung, da ich wissen muß wie hoch eine evtl. Nachforderung ausfällt, damit ich diese mir dann auch "leisten" kann. Dh. ich schicke die Steuererklärung erst ab, wenn die Forderung gedeckt ist. Ohne Vorausberechnung ist mir das reichlich unsicher.
    Danke für jeden Hinweis!

    #2
    AW: Vorausberechnung nicht möglich - Minusbetrag bei Arbeitslosenversicherung

    Lass den Eintrag der ALV einfach mal weg und schau, was dann berechnet wird.

    Möglicherweise hat sich die ALV auch im Vorjahr nicht ausgewirkt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Vorausberechnung nicht möglich - Minusbetrag bei Arbeitslosenversicherung

      Danke das hab ich jetzt mal gemacht. Kann natürlich nicht sagen, inwieweit sich der Betrag dann noch auswirkt. Aber er war nicht sonderlich hoch. Es waren auch nur 6 Monate Arbeit.

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