Todesfall

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Jendold
    Neuer Benutzer
    • 11.03.2019
    • 12

    #1

    Todesfall

    Hallo Zusammen.
    Leider ist mein 40-jähriger Sohn im letzten Jahr verstorben.
    Wo kann ich denn die entstandenen Ausgaben für Beerdigung, Gedenkkaffee, Blumenschmuck etc auflisten oder aufführen.
    Oder ist das gar nicht möglich.
    Bitte um Mitteilung.
    Danke

    Jendold
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    AW: Todesfall

    Soweit die Kosten abzugsfähig sind gehören sie zu den Außergewöhnlichen Belastungen. Welche Software verwendest Du denn?

    Kommentar

    • Jendold
      Neuer Benutzer
      • 11.03.2019
      • 12

      #3
      AW: Todesfall

      Hi.
      Ich benutze ELSTER. Online.

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        AW: Todesfall

        Zitat von Jendold Beitrag anzeigen
        Ich benutze ELSTER. Online.
        Dann verschieb ich mal.

        In mein Elster findest Du das auf Seite 12 des Hauptvordrucks. Wenn Du dann rechts von der Überschrift 12 - Andere außergewöhnliche Belastungen auf das Fragezeichen klickst, dann erhältst Du in der rechten Spalte die Eingabehilfe dazu. Gleich im zweiten Absatz geht es dort um Bestattungskosten.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45929

          #5
          AW: Todesfall

          Zitat von Jendold Beitrag anzeigen
          Hi.
          Ich benutze ELSTER. Online.
          Unabhängig von der verwendeten Software steht in der Hilfe zu Zeile 67 des Hauptvordrucks zu dem Thema folgendes:

          Andere außergewöhnliche Belastungen sind zum Beispiel:

          Bestattungskosten für Angehörige, soweit sie den Nachlass und etwaige Ersatzleistungen übersteigen (z. B. Sterbegeld der Krankenkassen und andere Versicherungsleistungen).
          Es können aber nur Kosten berücksichtigt werden, die mit der Bestattung unmittelbar zusammenhängen (z. B. für Grabstätte, Sarg, Blumen, Kränze, Todesanzeigen usw.).
          Kosten für Trauerkleidung und Bewirtung der Trauergäste sowie Reisekosten anlässlich der Bestattung werden nicht anerkannt.

          Neben dem Wert des Nachlasses und Ersatzleistungen wird auch noch eine einkommensabhängige zumutbare Eigenbelastung abgezogen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • Jendold
            Neuer Benutzer
            • 11.03.2019
            • 12

            #6
            AW: Todesfall

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Dann verschieb ich mal.

            In mein Elster findest Du das auf Seite 12 des Hauptvordrucks. Wenn Du dann rechts von der Überschrift 12 - Andere außergewöhnliche Belastungen auf das Fragezeichen klickst, dann erhältst Du in der rechten Spalte die Eingabehilfe dazu. Gleich im zweiten Absatz geht es dort um Bestattungskosten.
            Hallo. Danke für den Tip. Hat alles funktioniert.

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Unabhängig von der verwendeten Software steht in der Hilfe zu Zeile 67 des Hauptvordrucks zu dem Thema folgendes:

            Andere außergewöhnliche Belastungen sind zum Beispiel:

            Bestattungskosten für Angehörige, soweit sie den Nachlass und etwaige Ersatzleistungen übersteigen (z. B. Sterbegeld der Krankenkassen und andere Versicherungsleistungen).
            Es können aber nur Kosten berücksichtigt werden, die mit der Bestattung unmittelbar zusammenhängen (z. B. für Grabstätte, Sarg, Blumen, Kränze, Todesanzeigen usw.).
            Kosten für Trauerkleidung und Bewirtung der Trauergäste sowie Reisekosten anlässlich der Bestattung werden nicht anerkannt.

            Neben dem Wert des Nachlasses und Ersatzleistungen wird auch noch eine einkommensabhängige zumutbare Eigenbelastung abgezogen.
            Hallo. Danke für die Tips. Hat alles funktioniert.

            Kommentar

            • Jendold
              Neuer Benutzer
              • 11.03.2019
              • 12

              #7
              Hallo Zusammen.
              Wo finde ich denn das Formular "Keine Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen".
              Ist das irgendwo unter "Elster" zu finden?
              Bitte um Mitteilung.
              Danke

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45929

                #8
                Warum stellst du die Frage zweimal ? Ich habe sie schon beantwortet: https://forum.elster.de/anwenderforu...i-photovoltaik
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                Lädt...