Moin, so viel ich weiß, kann man eine bereits abgegebene EKSt-Erklärung nachträglich korrigieren, gilt das auch, wenn man schon den Bescheid bekommen hat? Und wie heißt das Menü im Elsterformular um eine Korrektur vorzunehmen?
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Zitat von HP Beitrag anzeigenMoin, so viel ich weiß, kann man eine bereits abgegebene EKSt-Erklärung nachträglich korrigieren, gilt das auch, wenn man schon den Bescheid bekommen hat? Und wie heißt das Menü im Elsterformular um eine Korrektur vorzunehmen?
du speicherst die gesendete Erklärung als neue Kopie ab und korrigierst entsprechend und versendest neu.
Allerdings müsstest du Einspruch einlegen und in der Begründung auf die geänderte Erklärung verweisen.
Den Einspruch kannst du auch per Post oder Mail einlegen, oder falls Zugang vorhanden über Mein Elster.
Tschüß
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In der Regel kann man die Begründung doch gleich mit dem Einspruch vorbringen, dann muss man nicht neu übermitteln.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIn der Regel kann man die Begründung doch gleich mit dem Einspruch vorbringen, dann muss man nicht neu übermitteln.
da hast du recht, ich wollte HP nur zeigen, wie man über Elsterformular eine gesendete Erklärung korrigieren kann.
Tschüß
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Ich habe mich jetzt bei "Mein Elster" angemeldet, werde dann über "Mein Elster" Einspruch einlegen, mit Begründung, so habe ich es verstanden. Eine eigene Steuerberechnung kann ich allerdings nur mit dem Elsterformular machen und eine Plausiblitätsprüfung auch nur, d.h. Kopie machen ohne abzuschicken.
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Zitat von HP Beitrag anzeigenIch habe mich jetzt bei "Mein Elster" angemeldet, werde dann über "Mein Elster" Einspruch einlegen, mit Begründung, so habe ich es verstanden. Eine eigene Steuerberechnung kann ich allerdings nur mit dem Elsterformular machen und eine Plausiblitätsprüfung auch nur, d.h. Kopie machen ohne abzuschicken.
das ist eine Möglichkeit über MeinElster, du kannst den Einspruch auch per Mail oder per Post schicken.
Du könntest technisch auch eine Kopie der versendeten Erklärung mit den entsprechenden Korrekturen versenden.
@Charlie24 wollte sagen, es reicht wenn du im Einspruch angibst, was geändert werden soll bzw. muss.
Tschüß
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Im Bescheid steht u.a.:"Falls Sie beabsichtigen, gegen den EKSt-Bescheid Einspruch einzulegen oder einen Antrag auf schlichte Änderung zu stellen...." Ist das eine schlichte Änderung wenn man eine Korrektur vornehmen möchte, weil man z.B. was vergessen hatte. Wenn ja, kann ich über "Mein Elster" einen Antrag auf schlichte Änderung stellen und spare ich mir dadurch einen Einspruch?
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Gast
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Wichtig ist, dass Sie innerhalb der Rechtsbehelfsfrist reagieren. Ob Sie sich dann für einen Einspruch oder einen Antrag auf schlichte Änderung entscheiden bleibt Ihnen überlassen. Bei einem Antrag AUF SCHLICHTE ÄNDERUNG WIRD DER STEUERBESCHEID NUR PUNKTUELL ÜBERPRÜFT - bei einem Einspruch wird der gesamte Steuerfall geprüft. Den Antrag auf schlichte Änderung können Sie auch in Mein ELSTER als sonstige Nachricht an das Finanzamt übermitteln.
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Ich blicke nicht mehr durch, bei "Mein Elster" gibt es Aktivierungs-ID, Aktivierungscode, Benutzername, hat es das alles nicht schon einmal gegeben, zusammen mit einer Zertifizierungsdatei (pfx)? Ich meine das war 2014 ungefähr, ist nun "Mein Elster" der Nachfolger davon?
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AW: Korrektur EKSt
Meine Frage war, gehe ich recht in der Annahme, das es ähnliches schon einmal gab, das nannte sich Elster-Online-Portal, da gab es auch schon Aktivierungs-Code und Zertifizierungsdatei. Ich will das ja nur verstehen. Ich verstehe das jetzt so, daß ich mich bei "Mein Elster" komplett neu anmelden muß, die damaligen Codes und Paßwörter gelten nicht mehr, ist das so?
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AW: Korrektur EKSt
Nachdem es doch vorrangig um Fragen zu Mein ELSTER geht und nicht um die Nutzung von ElsterFormular, habe ich das Thema jetzt mal verschoben.Freundliche Grüße
Charlie24
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