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Nachweis = Beleg? Und wohin damit?

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    Nachweis = Beleg? Und wohin damit?

    Hallo,

    ich war letztes Jahr für 3 Monate arbeitslos nach meinem Studium, und habe das in Anlage N bei der Steuerklärung für 2018 entsprechend angegeben. Dort stand explizit, dass ein Nachweis darüber gefordert wird. Entsprechend habe ich angegeben, dass Belege nachgereicht werden. Nun gehe ich davon aus, dass ich diese auch direkt einreichen muss und nicht erst auf Anforderung warte (oder?).

    Gibt es eine Möglichkeit diesen direkt über Elster als pdf zu übermitteln, oder muss ich den tatsächlich noch per Post verschicken? Und wenn ja... wohin denn eigentlich genau? Formloses Schreiben mit Bearbeitungsnummer und die Nachweise in Kopie an die Hauptadresse des Finanzamtes?

    Habe bisher noch nie Belege o.ä. eingereicht.

    Beste,

    Raith

    #2
    AW: Nachweis = Beleg? Und wohin damit?

    Nachdem du das jetzt schon mal so angegeben hast, solltest du den Nachweis auch übermitteln.

    Es geht auch als PDF-Anhang per E-Mail. Die Mail-Adresse der Poststelle findest du auf der Internetseite deines Finanzamts.

    Steuernummer und Persönliche ID sollten immer angegeben werden.

    Die Übermittlung von Belegen direkt in Mein ELSTER wird voraussichtlich Ende 2019 möglich sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Nachweis = Beleg? Und wohin damit?

      Danke für die Info!

      Die E-Mail der Poststelle habe ich "nur" über Umwege statt auf der Website gefunden, aber Hauptsache gefunden.

      Beste,
      Raith

      Kommentar


        #4
        AW: Nachweis = Beleg? Und wohin damit?

        Die E-Mail der Poststelle habe ich "nur" über Umwege statt auf der Website gefunden, aber Hauptsache gefunden.
        In manchen Bundesländern mag man die E-Mails anscheinend nicht so gerne.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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