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Anlage EÜR für Vermietung und Verpachtung

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    Anlage EÜR für Vermietung und Verpachtung

    Hallo zusammen,

    die Steuererklärung von mir und meinen Geschwistern (Erbengemeinschaft) hat in den letzten Jahren ein Steuerberater gemacht. Diese Jahr habe ich entschieden mich selber ran zu wagen.

    Als Erbengemeinschaft mit Mieteinahmen müssen wir eine gesonderte und einheitliche Feststellung machen, das ist schon erledigt, genau so habe ich die einzelnen Einkkommenssteuererklärungen gemacht.
    Letzteres habe ich mir einer Steuersoftware gemacht. Die Feststellungserklärung geht allerdings nur über Elster, soweit auch kein Problem. Nun wird für die Feststellungserklärung eine Einnahmenüberschussrechnung gefordert, Problem hier: der Feststellungserklärung kann ich die Anlage EÜR im Elster nicht beifügen. Die EÜR kann ich zwar als gesondertes Formular erstellen (was auch ok wäre) nur beziehen sich die Felder auf Gewerbetreibende und nicht auf Vermieter und Verpachtung. Gibt es im Elster eine Vorlage/Formular für eine EÜR für V+V, oder wie wird das sonst gemacht?

    Hoffe ich habe ich gut ausgedrückt,

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Anlage EÜR für Vermietung und Verpachtung

    Wenn die Erbengemeinschaft nur Vermietungseinkünfte hat, fügst du der gesonderten Feststellungserklärung einfach die Anlage V hinzu.

    Eine EÜR ist nur bei Gewinneinkünften einzureichen. Die müsste getrennt übermittelt werden.
    Angehängte Dateien
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage EÜR für Vermietung und Verpachtung

      Zitat von NJ89 Beitrag anzeigen
      Nun wird für die Feststellungserklärung eine Einnahmenüberschussrechnung gefordert
      Nein, die wird nicht gefordert. Welche Fehlermeldung bekommst Du denn?

      Für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ist der Feststellungserklärung eine Anlage V anzuhängen.

      Welche Software verwendest Du denn? Warum fragst Du in dem Unterforum, dass für Fragen über das Forum gedacht ist?

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage EÜR für Vermietung und Verpachtung

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Nein, die wird nicht gefordert. Welche Fehlermeldung bekommst Du denn?

        Für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ist der Feststellungserklärung eine Anlage V anzuhängen.
        Bei mir verlangt das Finanzamt per Briefpost aber (ich vermute: ebenfalls) eine EÜR von einer Grundstücksgemeinschaft, die mit der Feststellungserklärung ordnungsgemäß Anlage V abgegeben hat.

        Hat jemand eine Erklärung dafür? Was tun?

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          #5
          AW: Anlage EÜR für Vermietung und Verpachtung

          Nein, wir haben keine Ahnung, was das Finanzamt von euch will. Wenn ihr Gewinneinkünfte erzielt habt, müsst ihr eine EÜR einreichen, sonst nicht.

          Ich rufe in solchen Fällen einfach beim Finanzamt an.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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