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Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

    Einnahmen und Ausgaben sind in die Einnahmeüberschussrechnung einzutragen. An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer z. B. in Zeile 49.

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  • Wotan09
    hat ein Thema erstellt Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?.

    Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

    Moin,

    meine "Noch" Ehefrau hat im vergangenen Jahr ein paar Monate nach dem Düsseldorfer Verfahren (Prostitutionsschutzgesetz) gearbeitet.

    Ich habe nun die schöne Aufgabe meine (unsere) Steuer zu machen, was durch diese Beschäftigung schwierig ist.
    Sie hatte davon abgesehen keine Einkünfte. Natürlich wäre eine Einzelveranlagung einfacher, doch möchte ich mir natürlich die Nachzahlung, die dies mit Steuerklasse 3 ergeben würde, ersparen.

    Das einzige was sie hat, ist im Grunde eine Quittung über eine gezahlte Umsatzsteuerpauschale an das Finanzamt.
    Wo kann ich dies eintragen und welche Eintragungen sind weiter erforderlich. Ich möchte natürlich keine fehlenden Angaben machen.

    Nach Information meines Finanzamtes soll ich zur EK Steuer die Anlage G und eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ausfüllen. Doch welche Angaben sind hierbei von Nöten. Ich habe außer dieser Pauschale nur die Adresse des Clubs. Eine Auflistung der Einnahmen bekomme ich noch zugesandt.

    Bin mit dem ganzen Thema mächtig überfordert....
    Hoffentlich hat jemand hier von Ahnung und kann mir mit ein paar Tipps weiterhelfen!

    Danke!
    Mit freundlichen Grüßen

    Wotan09
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