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Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

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    Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

    Moin,

    meine "Noch" Ehefrau hat im vergangenen Jahr ein paar Monate nach dem Düsseldorfer Verfahren (Prostitutionsschutzgesetz) gearbeitet.

    Ich habe nun die schöne Aufgabe meine (unsere) Steuer zu machen, was durch diese Beschäftigung schwierig ist.
    Sie hatte davon abgesehen keine Einkünfte. Natürlich wäre eine Einzelveranlagung einfacher, doch möchte ich mir natürlich die Nachzahlung, die dies mit Steuerklasse 3 ergeben würde, ersparen.

    Das einzige was sie hat, ist im Grunde eine Quittung über eine gezahlte Umsatzsteuerpauschale an das Finanzamt.
    Wo kann ich dies eintragen und welche Eintragungen sind weiter erforderlich. Ich möchte natürlich keine fehlenden Angaben machen.

    Nach Information meines Finanzamtes soll ich zur EK Steuer die Anlage G und eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ausfüllen. Doch welche Angaben sind hierbei von Nöten. Ich habe außer dieser Pauschale nur die Adresse des Clubs. Eine Auflistung der Einnahmen bekomme ich noch zugesandt.

    Bin mit dem ganzen Thema mächtig überfordert....
    Hoffentlich hat jemand hier von Ahnung und kann mir mit ein paar Tipps weiterhelfen!

    Danke!
    Mit freundlichen Grüßen

    Wotan09

    #2
    AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

    Einnahmen und Ausgaben sind in die Einnahmeüberschussrechnung einzutragen. An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer z. B. in Zeile 49.

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      #3
      AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

      Okay, danke für die Hilfe!
      Und wie sieht es mit der Anlage G aus, ist diese wie vom Finanzamt mitgeteilt (telefonisch), notwenig? Und wenn ja, in welhcen Zeilen ist in meinem Falle eine Eintragung von Nöten?
      Danke!

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        #4
        AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

        In der Anlage G zur Einkommensteuererklärung ist der Gewinn der Noch-Ehefrau in die Zeile 4 einzutragen.

        Der Gewinn ergibt sich aus Zeile 85 der EÜR.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

          Habe noch einmal eine Frage zu den Eintragungen in der EÜR.
          Wo genau ist hier, in meiner Angelegenheit der Gewinn, also der Verdienst einzutragen? Ist hierbei Zeile 11 (Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer) erforderlich und oder Zeile 14 (umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen), oder ganz woanders?
          Ausgaben gibt es keine - also außer die Umsatzsteuerpauschale, die ich ja in Zeile 49 eingetragen habe...

          Danke erneut für die Hilfen!

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            #6
            AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

            Wenn Umsatzsteuer bezahlt wurde, wird sie ja die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen haben, also Zeile 14.

            Wenn das Gewerbe nur einige Monate ausgeübt wurde, müssten die Umsätze außerdem zunächst auf ein ganzes Jahr hochgerechnet werden, um zu wissen, ob überhaupt die Bedingungen erfüllt worden wären.

            Was die Betriebsausgaben angeht, solltest du die Abrechnung des Clubs schon genau anschauen, ob sich daraus nichts ergibt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

              Ja okay das ist einleuchtend - dann trage ich also in Zeile 14 die Einnahmen ein, sowie die Steuer daraus in Zeile 16.
              Wenn ich den Betrag hochrechne komme ich Brutto auf unter 14.000 Euro - diese Hochrechnung muss ich nun aber nicht so eintragen, sondern nur den tatsächlichen Betrag oder habe ich das falsch verstanden?

              Was die Einnahmen betrifft...ich habe leider nur eine kurze Auflistung, wo Entgelt/ Umsatztsteuer/ Auszahlung, eingetragen ist (mehr hat sie wohl selber nicht), laut ihrer Aussage gab es sonst keine Ausgaben.

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                #8
                AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

                Die Hochrechnung ist nicht einzutragen, nur die tatsächlichen Einnahmen. Wenn die prognostizierten Jahreseinnahmen unter 17.500 € zu liegen kommen,

                könnte eventuell zur Kleinunternehmerregelung zurückgekehrt werden. Aber das ist jetzt Steuerrecht und vielleicht auch zu kompliziert. Jedenfalls kein Thema im Forum!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

                  Okay, vielen Dank! Du hast mir sehr weiter geholfen - dann schau und hoffe ich mal, dass das alles jetzt so passt

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                    #10
                    AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

                    Die vom Betreiber des "Clubs" im Rahmen des Düsseldorfer Modells einbehaltene und abgeführte Tagespauschale ist übrigens keine Umsatzsteuerpauschale. Vielmehr soll diese sowohl evtl. anfallende Umsatzsteuer und die Einkommensteuer abgelten. Nach meinem Kenntnisstand werden die entsprechenden Damen auch nicht zur Abgabe von Steuererklärungen aufgefordert. Sofern sie dies jedoch freiwillig tun, ist eine Gewinnermittlung mit den echten Umsätzen + Ausgaben zu erstellen. Die vom Betreiber abgeführte tagespauschale wird dann wie eine ESt oder USt Vorauszahlung angerechnet.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
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                      #11
                      AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

                      Danke für die Infos...das bedeutet also, dass ich keine Angaben in der Steuererklärung machen müsste? Weißt du das ganz sicher....bislang hörte ich nur, dass es dann geprüft werden würde...es würde mir natürlich einiges erleichtern wenn ich sas weglassen kann - wollte aber auch keine fehlerhaften Angaben machen bzw.verschweigen...
                      Zu der Umsatzsteuer: Sie hat eine Quittung erhalten wo drauf steht "Umsatzsteuerpauschale - Düsseldorfer Verfahren"...sie hat als Empfangsdame gearbeitet - aber dies beläuft sich ebenso unter dem Prostitutionsschutzgesetz/ Düsseldorfer Verfahren.
                      Diese Beschäftigung bringt mir nur "Probleme" und Schwierigkeiten ein, wenn nicht erforderlich lasse ich das ganze gerne weg!

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                        #12
                        AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

                        Dann reiche die Unterlagen, die dir der Club zur Verfügung gestellt hat, mit ein und erkläre, dass du nicht genau weißt, ob das wirklich Umsatzsteuer ist oder ob das auch eine Vorauszahlung

                        auf die Einkommensteuer beinhaltet. Dann hast du nichts verschwiegen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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                          #13
                          AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

                          Da du ja eine Zusammenveranlagung machen willst, musst du auch Angaben zu den Einkünften der Ehefrau machen.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
                          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                            #14
                            AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

                            Die Ehefrau hat für die Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren dafür auch eine Steuernummer erhalten. Ich würde diese im Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung in Zeile 98 in einen entsprechenden Vermerk anfeben. Das Finanzamt weiss dann, das hier Vorauszahlungen zu berücksichtigen sind und nach welchem Schlüssel diese zu verteilen sind.

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                              #15
                              AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

                              Danke für die Ratschläge!
                              @Beamtenschweiß: Sorry dann habe ich deine vorige Antwort missverstanden - mit ist das schon bewusst, dass ich Angaben machen muss, das macht das ganze ja so kompliziert...schlimm ist zudem, dass mir ein paar Einkünfte von 2 Monaten fehlen...sie sagt sie hat da kaum was verdient und hätte nicht mehr außer den Verdienstbescheid über die ersten 3 Monate...die Quittung die sie hat zeigt, dass es nicht viel ist...aber ein bisschen eben schon.

                              @Charlie24:Leider ist ihre Mithilfe sehr dürftig und ich hoffe nicht, dass ich Belege noch nachreichen muss, denn wenn ich die von ihr überhaupt bekomme, dann dauert das sicher ne Weile....um so mehr Druck ich mache und Nachfrage um so eher kriege ich gar nichts....

                              @korsika: Danke für den Tipp, ja das trage ich dann dazu - ihre Steuernummer zum Düsseldorfer Verfahren habe ich auch in der EÜR angegeben.

                              Ich will eine Einzelveranlagung, auch wenn die natürlich bedeutend einfacher Wäre, unbedingt aus finanzieller Sicht vermeiden....hab schon genug mit Unterhalt und Scheidung zu zahlen

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