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Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

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  • holzgoe
    antwortet
    Hallo Snake20,

    wenn du eine gewerbliche Tätigkeit hast, dann trägst du in die Anlage G bei Gewinn eine Null ein, wenn du Ausgaben geltend machst, trägst du eben einen Minusbetrag ein.
    Bei der Angabe von Null kannst du bei deinem zuständigen Finanzamt anrufen, ob es dann auf die EÜR verzichtet.

    Tschüß

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  • Snake20
    antwortet
    Hallo was muss ich angeben, wenn ich letztes Jahr überhaupt nicht gearbeitet habe.
    Grund ich wollte diese Tätigkeit nur eine Zeitlang ausüben.
    Benötigt das Finanzamt einen Nachweis ?

    Danke

    Snake20

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  • Wotan09
    antwortet
    AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

    Danke für die Ratschläge!
    @Beamtenschweiß: Sorry dann habe ich deine vorige Antwort missverstanden - mit ist das schon bewusst, dass ich Angaben machen muss, das macht das ganze ja so kompliziert...schlimm ist zudem, dass mir ein paar Einkünfte von 2 Monaten fehlen...sie sagt sie hat da kaum was verdient und hätte nicht mehr außer den Verdienstbescheid über die ersten 3 Monate...die Quittung die sie hat zeigt, dass es nicht viel ist...aber ein bisschen eben schon.

    @Charlie24:Leider ist ihre Mithilfe sehr dürftig und ich hoffe nicht, dass ich Belege noch nachreichen muss, denn wenn ich die von ihr überhaupt bekomme, dann dauert das sicher ne Weile....um so mehr Druck ich mache und Nachfrage um so eher kriege ich gar nichts....

    @korsika: Danke für den Tipp, ja das trage ich dann dazu - ihre Steuernummer zum Düsseldorfer Verfahren habe ich auch in der EÜR angegeben.

    Ich will eine Einzelveranlagung, auch wenn die natürlich bedeutend einfacher Wäre, unbedingt aus finanzieller Sicht vermeiden....hab schon genug mit Unterhalt und Scheidung zu zahlen

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

    Die Ehefrau hat für die Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren dafür auch eine Steuernummer erhalten. Ich würde diese im Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung in Zeile 98 in einen entsprechenden Vermerk anfeben. Das Finanzamt weiss dann, das hier Vorauszahlungen zu berücksichtigen sind und nach welchem Schlüssel diese zu verteilen sind.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

    Da du ja eine Zusammenveranlagung machen willst, musst du auch Angaben zu den Einkünften der Ehefrau machen.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

    Dann reiche die Unterlagen, die dir der Club zur Verfügung gestellt hat, mit ein und erkläre, dass du nicht genau weißt, ob das wirklich Umsatzsteuer ist oder ob das auch eine Vorauszahlung

    auf die Einkommensteuer beinhaltet. Dann hast du nichts verschwiegen.

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  • Wotan09
    antwortet
    AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

    Danke für die Infos...das bedeutet also, dass ich keine Angaben in der Steuererklärung machen müsste? Weißt du das ganz sicher....bislang hörte ich nur, dass es dann geprüft werden würde...es würde mir natürlich einiges erleichtern wenn ich sas weglassen kann - wollte aber auch keine fehlerhaften Angaben machen bzw.verschweigen...
    Zu der Umsatzsteuer: Sie hat eine Quittung erhalten wo drauf steht "Umsatzsteuerpauschale - Düsseldorfer Verfahren"...sie hat als Empfangsdame gearbeitet - aber dies beläuft sich ebenso unter dem Prostitutionsschutzgesetz/ Düsseldorfer Verfahren.
    Diese Beschäftigung bringt mir nur "Probleme" und Schwierigkeiten ein, wenn nicht erforderlich lasse ich das ganze gerne weg!

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

    Die vom Betreiber des "Clubs" im Rahmen des Düsseldorfer Modells einbehaltene und abgeführte Tagespauschale ist übrigens keine Umsatzsteuerpauschale. Vielmehr soll diese sowohl evtl. anfallende Umsatzsteuer und die Einkommensteuer abgelten. Nach meinem Kenntnisstand werden die entsprechenden Damen auch nicht zur Abgabe von Steuererklärungen aufgefordert. Sofern sie dies jedoch freiwillig tun, ist eine Gewinnermittlung mit den echten Umsätzen + Ausgaben zu erstellen. Die vom Betreiber abgeführte tagespauschale wird dann wie eine ESt oder USt Vorauszahlung angerechnet.

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  • Wotan09
    antwortet
    AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

    Okay, vielen Dank! Du hast mir sehr weiter geholfen - dann schau und hoffe ich mal, dass das alles jetzt so passt

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

    Die Hochrechnung ist nicht einzutragen, nur die tatsächlichen Einnahmen. Wenn die prognostizierten Jahreseinnahmen unter 17.500 € zu liegen kommen,

    könnte eventuell zur Kleinunternehmerregelung zurückgekehrt werden. Aber das ist jetzt Steuerrecht und vielleicht auch zu kompliziert. Jedenfalls kein Thema im Forum!

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  • Wotan09
    antwortet
    AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

    Ja okay das ist einleuchtend - dann trage ich also in Zeile 14 die Einnahmen ein, sowie die Steuer daraus in Zeile 16.
    Wenn ich den Betrag hochrechne komme ich Brutto auf unter 14.000 Euro - diese Hochrechnung muss ich nun aber nicht so eintragen, sondern nur den tatsächlichen Betrag oder habe ich das falsch verstanden?

    Was die Einnahmen betrifft...ich habe leider nur eine kurze Auflistung, wo Entgelt/ Umsatztsteuer/ Auszahlung, eingetragen ist (mehr hat sie wohl selber nicht), laut ihrer Aussage gab es sonst keine Ausgaben.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

    Wenn Umsatzsteuer bezahlt wurde, wird sie ja die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen haben, also Zeile 14.

    Wenn das Gewerbe nur einige Monate ausgeübt wurde, müssten die Umsätze außerdem zunächst auf ein ganzes Jahr hochgerechnet werden, um zu wissen, ob überhaupt die Bedingungen erfüllt worden wären.

    Was die Betriebsausgaben angeht, solltest du die Abrechnung des Clubs schon genau anschauen, ob sich daraus nichts ergibt.

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  • Wotan09
    antwortet
    AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

    Habe noch einmal eine Frage zu den Eintragungen in der EÜR.
    Wo genau ist hier, in meiner Angelegenheit der Gewinn, also der Verdienst einzutragen? Ist hierbei Zeile 11 (Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer) erforderlich und oder Zeile 14 (umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen), oder ganz woanders?
    Ausgaben gibt es keine - also außer die Umsatzsteuerpauschale, die ich ja in Zeile 49 eingetragen habe...

    Danke erneut für die Hilfen!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

    In der Anlage G zur Einkommensteuererklärung ist der Gewinn der Noch-Ehefrau in die Zeile 4 einzutragen.

    Der Gewinn ergibt sich aus Zeile 85 der EÜR.

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  • Wotan09
    antwortet
    AW: Düsseldorfer Verfahren - Welche Angaben notwendig?

    Okay, danke für die Hilfe!
    Und wie sieht es mit der Anlage G aus, ist diese wie vom Finanzamt mitgeteilt (telefonisch), notwenig? Und wenn ja, in welhcen Zeilen ist in meinem Falle eine Eintragung von Nöten?
    Danke!

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